Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frĂŒhzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen.
Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurĂŒck und sieht Ănderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsĂ€tzlich jedem AuslĂ€nder wĂ€hrend eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhĂ€ngig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur fĂŒr Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen mĂŒssen. AuslĂ€ndern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frĂŒhestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer ErwerbstĂ€tigkeit gestattet werden.
Ressourcen von LÀndern und Kommunen ausgeschöpft
Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von GeflĂŒchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heiĂt es in der BegrĂŒndung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von LĂ€ndern und Kommunen seien nahezu vollstĂ€ndig ausgeschöpft. Gleichzeitig trĂŒgen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und ArbeitskrĂ€fte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen MaĂnahmen notwendig, arbeitsfĂ€higen Asylbewerbern möglichst frĂŒhzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen BeschĂ€ftigungen zu ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten
Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dĂŒrfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und SolidaritĂ€t erfahren.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darĂŒber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024
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