Heute im Bundestag: Ausschuss macht Weg fĂŒr Chancen-Aufenthaltsrecht frei

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Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss fĂŒr Inneres und Heimat hat grĂŒnes Licht fĂŒr die EinfĂŒhrung des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ gegeben. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3717) bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss mit gleichem StimmverhĂ€ltnis einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und FDP angenommen. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit der EinfĂŒhrung des Chancen-Aufenthaltsrechts soll langjĂ€hrig geduldeten AuslĂ€ndern ermöglicht werden, die Voraussetzungen fĂŒr ein Bleiberecht in Deutschland zu erfĂŒllen. Dazu zĂ€hlen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der IdentitĂ€tsnachweis, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Danach sollen zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt sowie die Abschiebung von StraftĂ€tern und GefĂ€hrdern konsequenter durchgesetzt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der FachkrĂ€fteeinwanderung und den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen.

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fĂŒnf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Profitieren sollen davon nur AuslĂ€nder, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. StraftĂ€ter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsĂ€tzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsĂ€tzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver IdentitĂ€tstĂ€uschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen fĂŒr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfĂŒllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurĂŒckfallen.

Ferner sieht das Gesetz laut Bundesinnenministerium vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge VolljĂ€hrige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit fĂŒr ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewĂŒrdigt werden, indem ihnen kĂŒnftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjĂ€hrigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland fĂŒr FachkrĂ€fte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen FachkrĂ€ften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem fĂŒr nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfĂ€llt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll kĂŒnftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfĂŒgbarer PlĂ€tze offenstehen.

Konsequenter als bisher soll die RĂŒckfĂŒhrung insbesondere von StraftĂ€tern und GefĂ€hrdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, fĂŒr diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprĂŒnglich eine GĂŒltigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag fĂŒr die Anspruchsberechtigten. Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die GĂŒltigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlĂ€ngert.

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