Burg / Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsstaatssekretärin Stefanie Pötzsch hat heute die Ordensinsignien und Verleihungsurkunde zur Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt an Gebäudereinigermeister Klaus-Günther Zehm aus Möckern (Landkreis Jerichower Land) übergeben. Die Aushändigung begleiteten Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, und Robert Röhrig, Geschäftsstellenleiter der Landesinnung der Gebäudedienstleister.
Staatssekretärin Stefanie Pötzsch sagte: „Ich gratuliere Klaus-Günther Zehm von Herzen zu dieser besonderen Auszeichnung. Mit seinem jahrzehntelangen Engagement für das Handwerk, seinem unternehmerischen Weitblick und seiner Bodenständigkeit ist er ein echtes Vorbild. Er zeigt, wie stark das Handwerk unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft trägt – gerade im ländlichen Raum. Dieses Engagement vor allem im Ehrenamt verdient höchste Anerkennung und zeigt: Unser Handwerk hat Zukunft!“
Hintergrund: Die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt für Klaus-Günther Zehm war am 6. Dezember 2024 durch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff auf Vorschlag von Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, verliehen worden.
Die Ehrennadel wird als Zeichen der Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten oder für eine weit über das normale Maß hinausgehende Erfüllung beruflicher Pflichten vom Ministerpräsidenten verliehen.
Jede Person kann ihre Anregungen zur Verleihung der Ehrennadel an die Vorschlagsberechtigten richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am 25. März 2025
Foto: Ehrennadel © Staatskanzlei. Die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt wird als Zeichen der Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten oder für eine weit über das normale Maß hinausgehende Erfüllung beruflicher Pflichten vom Ministerpräsidenten verliehen.