(Magdeburg, 18. Oktober 2022). Die Preise explodieren. Auch vor den Apotheken stoppt die Inflation nicht. Die entstandenen Mehrkosten für notwendige neue Tarifabschlüsse und die hohen Energiepreise können Apotheken jedoch nicht an ihre Patienten weitergeben.
„Zu Recht haben wir deutschlandweit die bewährte Preisbindung für Arzneimittel. Sie schützt die Menschen vor Überforderung. Vom Arzt verordnete Arzneimittel kosten überall gleich viel, ganz egal ob die Nachfrage gerade sehr hoch oder gering ist. Daher sind wir keine normalen Mitspieler am Markt, sondern Heilberufler, die sich um die Gesundheit ihrer Patienten kümmern. Und das müssen wir der Politik immer wieder deutlich machen“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch (Foto), Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
Am 20. Oktober 2022 wird der Bundestag das Finanzstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) endgültig verabschieden. Das Gesetz sieht vor, die Honorare für die Apotheken zu kürzen. „Das ist eine schwere Belastung. Die Aufgaben in den Apotheken nehmen ständig zu, was immer mehr Personal bindet. Darum müssten wir zusätzlich Personal einstellen, um zum Beispiel die bestehenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln für unsere Patienten managen zu können. Die geplante Absenkung der Vergütung für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verringert jedoch unseren personellen Spielraum deutlich. Daher lehnen wir diese Kürzung ab“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV).
Seit fast zehn Jahren wurde das Honorar der Apotheken nicht mehr angepasst. Der Abschlag, den Apotheken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel einräumen müssen, soll nun jedoch von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) steigen. Das entspricht einer Belastung der bundesweiten 18.000 Apotheken in Höhe von 140 Mio. Euro (brutto) pro Jahr.
Apotheken sind aber keine Kostentreiber im System. Von 2005 bis 2021 ist ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben von 2,8 auf nur noch 1,9 Prozent gefallen. Und das aufwendige Umsetzen der Rabattverträge durch die Apotheken verschafft den Krankenkassen weitere Einsparungen von 5,1 Mrd. Euro (2021).
Mathias Arnold: „Die Arbeit für diese Umsetzung übernehmen alle Mitarbeitenden in den Apotheken. Die geplanten Kürzungen entbehren jeder rationalen Grundlage, denn die Versorgung unserer Patienten muss gesichert bleiben. Dafür benötigen wir qualifiziertes und motiviertes Personal, das entsprechend entlohnt werden will. Die angestrebten Honorarkürzungen lehnen wir darum ab.“
Die Politik hat mit den vorgezeichneten Kürzungen in der momentan schwierigen ökonomischen Situation einen völlig falschen Weg eingeschlagen. Er gefährdet die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und ist ein Schlag ins Gesicht engagierter Apothekerinnen und Apotheker. Apotheken brauchen Entlastung, nicht weitere Belastung, um auch in Zukunft für die Patientinnen und Patienten vor Ort da sein zu können.
Foto: Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (Quelle Katrin Pohl/AK)