Hürden für Ausbau erneuerbarer Energien werden abgebaut

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Magdeburg/ST. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll in Sachsen-Anhalt künftig leichter sein. Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung verabschiedet, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht werden. „Mit den beabsichtigten Änderungen wollen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land wirksam unterstützen“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg.

Nach den Worten der Ministerin soll die Abstandsfläche für Windenergieanlagen auf das allgemeine Maß von 0,4 H (Abstand der Windenergieanlagen zu Grundstücksgrenzen ca. das 0,4-fache der Höhe der Anlage) gesenkt werden. „Damit werden eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten reduziert“, erläuterte Lydia Hüskens. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen bzw. Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von Windenergieanlagen gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die Abstandsfläche für technische Anlagenteile auf Dächern neu; also auch von Anlagen zur Solarenergiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen). Ein geringerer Abstand zu Brandwänden erleichtert künftig die Zulassung.

Außerdem sollen freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge von bis zu neun Metern künftig verfahrensfrei gestellt werden. Das heißt, hier ist kein Bauantrag mehr notwendig.

Neben den im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien beabsichtigten Änderungen fasst der Gesetzentwurf die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung neu. *)

Nach einer rund vierwöchigen Anhörung der Kammern und Verbände (z.B. kommunale Spitzenverbände sowie Interessenvertretungen für Erneuerbare Energien und der Wohnungswirtschaft) befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.

Weitere Information:

*) Die neuen Regelungen zur vorübergehenden und dauerhaften Dienstleistungserbringung durch EU-Bürger werden von der Europäischen Kommission gefordert. Mit den Änderungen der Bauordnung sollen die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt werden. Erhalten bleiben soll die bereits bestehende Kleine Bauvorlagenberechtigung (unter anderem für Handwerksmeister und Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau).

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

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