Hunderassen: Beißvorfälle in Sachsen-Anhalt bleiben auf niedrigem Niveau

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Landesverwaltungsamt. Am 1. April jeden Jahres veröffentlicht das Landesverwaltungsamt Auszüge der Statistik zum Hunderegister des Landes. Darin sind die Anzahl und Arten der Hunderassen und die registrierten Beißvorfälle abzulesen.

Kontinuierlich ist von Jahr zu Jahr die Anzahl registrierter Hunde gestiegen. Waren es fünf Jahre zuvor noch ca. 109 000 Hunde, so wurden im Jahr 2022 mehr als 169 000 im Land Sachsen-Anhalt registriert. Dies bedeutet im Rückblick auf diesen Zeitraum einen Anstieg um mehr als die Hälfte. Ein vermuteter Zusammenhang zwischen dem Ausbruch und dem Ende der Einschränkungen der Corona-Pandemie und der Anschaffung von Hunden in sachsen-anhaltinischen Haushalten ist dabei nicht erkennbar, da seit Jahren ein kontinuierlicher und gleichmäßiger Zuwachs zu verzeichnen ist.

„Dennoch bleibt das Niveau der Beißvorfälle gering und das ist erfreulich. Jeder Beißvorfall ist einer zu viel, aber das anhaltend niedrige Niveau zeigt mir, dass die gesetzlichen Regelungen Wirkung zeigen. Ich bin zudem überzeugt, dass die Umsicht der Hundehalterinnen und -halter eine große Rolle spielt. Ein Hund ist schließlich nicht nur ein Familienmitglied, sondern ist auch mit Verantwortung gegenüber den Mitmenschen verbunden.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Insgesamt 117 Hunde-Bissvorfälle wurden im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt gemeldet. 75-mal waren Menschen betroffen, 34-mal andere Hunde, 8 weitere Fälle betrafen Vorfälle mit anderen Tieren und 15 durch Hunde verursachte Sachschäden. Nach wie vor werden die häufigsten Bissvorfälle, nämlich 18-mal, bei Deutschen Schäferhunden registriert.

Seit Jahren führt der Labrador Retriever unangefochten die Statistik der beliebtesten Hunderasse an. Davon sind in sachsen-anhaltinischen Haushalten 18 665 anzutreffen. Es folgen: Deutscher Schäferhund, Jack Russell Terrier, Französische Bulldogge und Chihuahua auf den Plätzen 2 bis 5.

Hintergrund:

Am 1. März 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes war es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind. Hunde sind nach dem Hundegesetz so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Das Hundegesetz sieht in Abhängigkeit des Geburtstermins des Hundes, der Rassezugehörigkeit oder Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten besondere Pflichten vor.

Die nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie alle gefährlichen Hunde werden seitdem durch die Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden in einem zentralen Register erfasst; das Landesverwaltungsamt ist registerführende Behörde.

Nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren sollten die Auswirkungen des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft werden. Die Ergebnisse der Evaluierung flossen in die ab 1. März 2016 gültigen Regelungen ein. Seitdem ist es Hundebesitzern untersagt, bestimmte Rassen zu züchten, zu vermehren oder mit ihnen Handel zu treiben.

Genau sieht das Zucht- Vermehrungs- und Handelsverbot vor, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier nicht mehr gezüchtet, vermehrt oder gehandelt werden dürfen. Dies gilt auch für entsprechende Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Das Verbot gilt sowohl für nicht gewerbliche als auch für gewerbliche Hundezüchter bzw. -besitzer.

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