Magdeburg/ST. Im I. Quartal 2023 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 684 AntrĂ€ge auf Insolvenzverfahren ein. Wie das Statistische Landesamt heute mitteilt, erhöhte sich damit gegenĂŒber dem Vorjahresquartal die Zahl beantragten Verfahren nur leicht (+2,1 %).
Im I. Quartal 2023 wurden 63 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren fast genauso viele wie im I. Quartal 2022 (67). Von den angemeldeten Insolvenzverfahren wurden 45 eröffnet. Die Eröffnungsquote der Unternehmensinsolvenzverfahren lag damit im I. Quartal bei 71,4 %. Mangels Masse abgewiesen wurden 28,6 % der AntrÀge. Aus dem Baugewerbe gingen 11 AntrÀge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. 9 AntrÀge kamen jeweils aus den Wirtschaftsbereichen Gastgewerbe sowie Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, hier beispielsweise 3 Verfahren im Bereich Garten- und Landschaftsbau, GebÀudebetreuung.
Neben Unternehmen beantragten im I. Quartal 2023 insgesamt 621 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (+3,0 % gegen-ĂŒber dem I. Quartal 2021). Zum ĂŒberwiegenden Teil (513) handelte es sich um Verbraucherinnen und Verbraucher, von denen damit 38 (+8,0 %) mehr InsolvenzantrĂ€ge gestellt wurden. Weitere 102 AntrĂ€ge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tige. Das war ein RĂŒckgang um 15,0 %. Die ĂŒbrigen 6 InsolvenzantrĂ€ge betrafen natĂŒrliche Personen als Gesellschafter u. Ă., NachlĂ€sse und Gesamtgut.
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