Demnach besteht fĂŒr Hunde jĂ€hrlich jeweils vom 1. MĂ€rz bis 15. Juli ein absoluter Leinenzwang. Dieser Zwang gilt sowohl fĂŒr die freie Landschaft als auch fĂŒr die angrenzenden öffentlichen StraĂen. Damit wird den Brut- und Setzzeiten von Wildtieren Rechnung getragen.
Dazu Heinrich Schulze (Foto), KreisjĂ€germeister im Landkreis Börde: âHundehalter haben sich an die gesetzliche Bestimmung zu halten. Aus der Mitte der JĂ€gerschaften erreichen mich gerade im FrĂŒhjahr immer wieder Hinweise, das meist beim Spazieren durch Wald und Flur immer wieder freilaufende Hunde beobachtet werden. Das ist unzulĂ€ssig. Vergehen können geahndet werden.“ Schulze ruft alle Halter, die mit ihren Hunden den beginnenden FrĂŒhling in der Natur genieĂen möchten auf, âden Leinenzwang unbedingt zu beachten. Helfen Sie durch Ihr Verhalten, dass uns ein artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt. FĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis bedanke ich mich auch im Namen der vier JĂ€gerschaften Haldensleben, Oschersleben, Wolmirstedt und Wanzleben, die jederzeit gern auch AuskĂŒnfte zu weidmĂ€nnischen Fragen geben.“
Gleichwohl bittet Schulze alle Revierinhaber in ihren Gemeinden, Hundehalter durch öffentliche AushÀnge oder in anderer geeigneter Art und Weise auf diese Regelung hinzuweisen.
Quelle: Landkreis Börde
Foto © Uwe Baumgart