Immer mehr Arbeitgeber bieten eine betriebliche Altersvorsorge an

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Das staatliche Fördervolumen zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV-Förderbetrag) betrug 2021 in Sachsen-Anhalt 4,4 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ist das Volumen für den Förderbetrag gegenüber 2020 um 19,9 % gestiegen.

Der staatliche Zuschuss wurde von 2 613 Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt für 29 196 Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen beansprucht. Gegenüber 2020 nahmen damit 10,9 % mehr Arbeitgeber die Möglichkeit wahr, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zu gewähren.

In Sachsen-Anhalt lag 2021 der durchschnittliche Zuschuss pro Beschäftigter bzw. Beschäftigtem bei 151,46 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit durchschnittlich 13,51 EUR je Beschäftigter bzw. Beschäftigtem mehr Zuschuss gewährt. Besonders die Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten boten 2021 vermehrt die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge an. Für diese war gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 17,2 % auf 1 478 zu verzeichnen. Die Zuschüsse für die Beschäftigten der Kleinstunternehmen stiegen durchschnittlich um 38,6 %.

Der in 2018 in § 100 EStG eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem laufenden Arbeitslohn gemäß aktueller Rechtslage von monatlich nicht mehr als 2 575 EUR. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR und höchstens 960 EUR im Kalenderjahr anteilig mit 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Förderbetrag liegt damit bei mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR jährlich. Der Zuschuss wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Die Gewährung des BAV-Förderbetrags ist in das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren eingebunden.

Text/Foto: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt