Magdeburg/ST. In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023. In den kommenden Monaten werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 bestimmt. In Sachsen-Anhalt werden rund 2.500 Schöffinnen und Schöffen gesucht, die als „Richter ohne Robe“ die Strafgerichtsbarkeit zwischen Altmark, Burgendlandkreis, Anhalt und Harz verstärken.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): „Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit besonderer Bedeutung und großer Verantwortung, schließlich sorgen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaates. Schöffinnen und Schöffen haben in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter und entscheiden mit über Schuld und Strafe. Schöffinnen und Schöffen bringen sich damit aktiv in die Entscheidungen der Gerichte ein. Durch diese besondere Bürgerbeteiligung in der Rechtsprechung wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt. Wer das Schöffenamt übernimmt, hat höchste Anerkennung verdient.“
Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 werden aktuell von den kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt. Für das Schöffenamt können sich Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Kommune informieren und bewerben, in der sie wohnen und gemeldet sind. Bewerbungen zum Amt eines Jugendschöffen sind an das Jugendamt der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises zu richten. Zu beachten sind die jeweiligen Bewerbungsfristen, die die Kommunen selbst bestimmen.
Bewerben können sich Personen, die deutsche Staatsbürger und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind u. a. Frauen und Männer
- die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen,
- die die deutsche Sprache nicht beherrschen,
- die bestimmte Vorstrafen bzw. Verurteilungen haben,
- gegen die strafrechtliche Ermittlungen laufen,
- die hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik waren.
Nach der Erstellung der Vorschlagslisten bis Mitte dieses Jahres erfolgt die Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten des Landes zwischen Mitte September und Ende Oktober 2023. Die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden mit Jahresbeginn 2024 ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen.
Weitere Informationen: schoeffenwahl2023.de
Informationen zur Schöffenwahl und zum Schöffenamt.
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Fragen und Antworten zur Schöffenwahl:
Wie viele Schöffen gibt es aktuell in Sachsen-Anhalt?
Aktuell gibt es für die laufende Amtsperiode (2019 bis 2023) in Sachsen-Anhalt insgesamt 2.576 ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Davon sind 1.341 als Hauptschöffen gewählt, weitere 1.235 Personen sind Ersatzschöffen.
Wie viele Schöffen werden in Sachsen-Anhalt für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 benötigt?
Wie in der zu Ende gehenden Amtsperiode (2019 bis 2023) werden in Sachsen-Anhalt für die neue Amtsperiode (2024 bis 2028) wieder rund 2.500 Schöffinnen und Schöffen benötigt.
Wie lange dauert eine Amtsperiode?
Eine Amtsperiode als Schöffin bzw. Schöffe dauert fünf Jahre. Die neue Amtsperiode beginnt zum Jahresbeginn 2024 und endet mit Ablauf des Jahres 2028. Die nächste Schöffenwahl ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Wer bestimmt die Anzahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen?
Vor der eigentlichen Schöffenwahl im zweiten Halbjahr 2023 bestimmen die Präsidenten der Land- und Amtsgerichte die Anzahl der erforderlichen Schöffen und Jugendschöffen für die neue Amtsperiode.
Was ist das Besondere am Schöffenamt?
Das Schöffenamt ist ein gesellschaftliches Ehrenamt in der Rechtspflege, für welches die Schöffin bzw. der Schöffe vom Arbeitgeber freizustellen ist. Ehrenamtliche Richter erhalten zudem eine Entschädigung. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangen Schöffen umfangreiche Rechtskenntnisse. Ferner kann mit der Ausübung des Schöffenamtes auch eine Steigerung der gesellschaftlichen Reputation und Anerkennung verbunden sein.
Wo kann ich mich direkt als Schöffe bewerben?
Interessenten können sich direkt bei der Verwaltung ihrer Heimatkommune per Antrag bewerben. Alle Informationen zum Antragsverfahren erteilen Kommunalverwaltungen bzw. das Jugendamt, wenn es um eine Bewerbung als Schöffe für ein Jugendschöffengericht geht.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Schöffe zu werden?
Zum Beginn der jeweiligen Amtsperiode (1. Januar 2024) müssen Bewerber mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und die deutsche Sprache beherrschen. Bewerber müssen zudem straffrei sein und nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein.
Welche Eigenschaften sind als „Richter ohne Robe“ noch wichtig?
Gute Menschenkenntnis, Empathie, soziale Kompetenz, logisches Denken und Vorurteilsfreiheit sind wichtig, ebenso der Sinn für Gerechtigkeit. Wer mit seinem Denken und Handeln nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnt, kommt als Bewerber nicht infrage.
Was ist der Unterschied zwischen Schöffen und Jugendschöffen?
Schöffen sind bei Prozessen gegen Erwachsene tätig. Jugendschöffen dagegen sind an Gerichtsverfahren beteiligt, bei denen 14 bis 21 Jahre alte Personen angeklagt sind. Jugendschöffen sollten deshalb idealerweise über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen, etwa durch ihre berufliche Tätigkeit.
Wer prüft die Vorschlagslisten und die Bewerber?
Für die Erstellung der Vorschlagslisten sind die Kommunen und Gemeinden sowie die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen zuständig. Bereits seit der Schöffenwahl 2013 ist im Gemeinsamen Runderlass von Justiz-, Innen- und Sozialministerium des Landes Sachsen-Anhalt zur Durchführung der Schöffenwahl geregelt, dass in die Vorschlagslisten Personen nicht aufzunehmen sind, die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen oder bekämpfen.
Wie läuft die aktuelle Schöffenwahl in Sachsen-Anhalt ab?
Die Gerichte im Land melden den Kommunen und Gemeinden im ersten Halbjahr 2023 den Bedarf an Schöffinnen und Schöffen. Mitte des Jahres stellen die Kommunen und Gemeinden dann die Vorschlagslisten auf und prüfen die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Im zweiten Halbjahr 2023 werden die Vorschlagslisten in den Amtsgerichten zur Wahl herangezogen und die neuen Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden danach informiert.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Foto © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel