Innenministerin stellt neuen Verfassungsschutz-bericht vor

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Magdeburg. Die Corona-Pandemie war auch fĂŒr Extremistinnen und Extremisten im vergangenen Jahr ein Ansatzpunkt, um ihre Ideologie zu verbreiten. Insbesondere Rechtsextremisten und sogenannte ReichsbĂŒrger versuchten, den legitimen Protest gegen die Corona-EindĂ€mmungsmaßnahmen fĂŒr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist ihnen jedoch nur in EinzelfĂ€llen gelungen. Das Protestgeschehen gegen die Corona-EindĂ€mmungsmaßnahmen war und ist heterogen und regional differenziert zu betrachten.

Teile der Protestbewegung radikalisieren sich zunehmend, sind aber weder der rechtsextremistischen noch der „ReichsbĂŒrger“-Szene zuzurechnen. FĂŒr diese Gruppe, die versucht, den Staat und seine ReprĂ€sentanten zu delegitimieren und verĂ€chtlich zu machen, hat der Verfassungsschutzverbund im MĂ€rz 2021 den PhĂ€nomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet.

Diese und weitere Entwicklungen sind im Verfassungsschutzbericht fĂŒr das Jahr 2021 nachzulesen, der am heutigen Dienstag von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, vorgestellt wurde.

Der Verfassungsschutz rechnet sowohl der rechtsextremistischen, der linksextremistischen als auch der „ReichsbĂŒrger“-Szene etwas mehr AnhĂ€nger als im Vorjahr zu. Besonders deutlich ist der Zuwachs bei der „ReichsbĂŒrger“- und Selbstverwalterszene. Am Ende des Berichtsjahres gehörten der Szene 600 Menschen an und damit 100 mehr als im Vorjahr. Im Zuge des pandemiebedingten Protestgeschehens ist die „ReichsbĂŒrger“-Szene vermehrt durch einzelne Versammlungen in Erscheinung getreten. Diese Entwicklung ist kein Spezifikum Sachsen-Anhalts, sondern bundesweit zu beobachten.

Insgesamt gibt es nach EinschĂ€tzung des Verfassungsschutzes 3.100 Extremistinnen und Extremisten in Sachsen-Anhalt. Das mit Abstand grĂ¶ĂŸte Personenpotenzial stellt mit etwa 1.250 AnhĂ€ngern (2020: 1.230) nach wie vor die rechtsextremistische Szene. Der linksextremistischen Szene werden 600 Angehörige zugerechnet (2020: 590), der islamistischen Szene unverĂ€ndert 400 AnhĂ€nger und beim AuslĂ€nderextremismus unverĂ€ndert 250.

Schon vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zeichnete sich ab, dass auch das Land Sachsen-Anhalt in zunehmendem Maße mit hybriden Bedrohungen konfrontiert ist. Diese gehen vor allem von Cyberangriffen und (direkt oder indirekt von fremden Staaten gesteuerten) Desinformationskampagnen aus. Letztere waren im Jahr 2021 primĂ€r auf russische Staatsmedien zurĂŒckzufĂŒhren.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die grĂ¶ĂŸte Bedrohung fĂŒr unsere freiheitliche demokratische Grundordnung geht nach wie vor vom Rechtsextremismus aus. Das zeigt sich sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in qualitativer Hinsicht. Zuletzt formierten sich mehrere neue rechtsextremistische Gruppierungen bis hin zu einer ParteineugrĂŒndung. Der wirksamste Schutz gegen solche Bestrebungen sind gut informierte BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Gesellschaft fĂŒr die Gefahren, die vom politischen Extremismus ausgehen.“

Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, ergĂ€nzt: „Auch wenn der Rechtsextremismus den Schwerpunkt unserer Arbeit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausmacht, kĂŒmmern wir uns auch um die anderen Formen von Extremismus. Wir sind und bleiben wachsam – im realen Alltag wie im virtuellen Raum. Das schließt die hybride Bedrohung wie Desinformationskampagnen mit ein.“

Rechtsextremismus

Im vergangenen Jahr haben sich in Sachsen-Anhalt mehrere neue rechtsextremistische PersonenzusammenschlĂŒsse etabliert, die dem parteiungebundenen Spektrum zuzuordnen sind. Sie beteiligten sich auch an einzelnen Versammlungen gegen Corona-EindĂ€mmungsmaßnahmen. Beispiele sind die „Harzrevolte“, die „Neue StĂ€rke Magdeburg“ und die „Aktionsgruppe Dessau/Bitterfeld“, deren FĂŒhrungskader seit Jahren fester Bestandteil der neonazistischen Szene sind. Aus der „Neuen StĂ€rke“ ist mittlerweile eine weitere rechtsextremistische Kleinstpartei, die „Neue StĂ€rke Partei“ (NSP), hervorgegangen, die im November 2021 ihren GrĂŒndungsparteitag in Magdeburg veranstaltet hat. Da sie jedoch im Berichtszeitraum noch nicht durch parteispezifische AktivitĂ€ten in Erscheinung getreten ist, wird sie von der Verfassungsschutzbehörde noch als neonazistisch geprĂ€gte Gruppierung bewertet. In Magdeburg konnte die Regionalgruppe der „Neuen StĂ€rke“ bereits eine feste RĂ€umlichkeit anmieten.

Die neonazistische Partei „Der III. Weg“ konnte ihre Strukturen in Sachsen-Anhalt weiter ausbauen. Obwohl sie nur eine geringe Mitgliederzahl von 25 Personen aufweist, ist sie derzeit die aktivste Organisation im parteigebundenen Spektrum. Ihre FunktionĂ€re haben sich 2021 an zahlreichen Kundgebungen gegen die pandemiebedingten Maßnahmen beteiligt und im Internet zur Beteiligung am Protestgeschehen aufgerufen. DemgegenĂŒber hat die NPD, die nach wie vor mitgliederstĂ€rkste Partei in der rechtsextremistischen Szene Sachsen-Anhalts, 2021 weiter an Bedeutung verloren. Die AktivitĂ€ten des NPD-Landesverbandes beschrĂ€nkten sich hauptsĂ€chlich auf die PrĂ€senz in den sozialen Medien.

Im Land Sachsen-Anhalt ist mit dem in Schnellroda im Saalekreis ansĂ€ssigen „Institut fĂŒr Staatspolitik“ (IfS) auch weiterhin einer der wichtigsten Akteure der sogenannten „Neuen Rechten“ tĂ€tig. Bei der „Neuen Rechten“ handelt es sich um ein informelles Netzwerk, das jenseits des politisch isolierten neonazistischen Rechtsextremismus versucht, rassistische und antidemokratische Positionen in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Das IfS bedient sich hierfĂŒr vor allem publizistischer Mittel; mit seinen Publikationen bietet es auch anderen rechtsextremistischen Bestrebungen (z.B. der IdentitĂ€ren Bewegung) eine Plattform.

„ReichsbĂŒrger“ und Selbstverwalter

Die im Vorjahr getroffene EinschĂ€tzung der Verfassungsschutzbehörde, dass die Zahl der Personen, die sich der „ReichsbĂŒrger“-Szene zugehörig fĂŒhlen oder zumindest deren Argumentationsmuster nutzen, ansteigen wird, hat sich bestĂ€tigt. Auch die Vernetzung der Szene und ihre MobilisierungsfĂ€higkeit hat im Berichtszeitraum zugenommen. Waren die BemĂŒhungen der „ReichsbĂŒrger“- und Selbstverwalterszene um eine Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie vor der Pandemie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vor allem auf die virtuelle Welt und auf die Korrespondenz mit Behörden beschrĂ€nkt, so ist es ihren AnhĂ€ngern im Kontext des pandemiebedingten Protestgeschehens gelungen, verstĂ€rkt zu Kundgebungen in der realen Welt zu mobilisieren. So fĂŒhrte die „Initiative B 81″ regelmĂ€ĂŸig Versammlungen am Straßenrand der B 81 in Gröningen, OT Heynburg, im Landkreis Börde durch; zudem organisierte sie mehrfach Versammlungen in Magdeburg.

Der grĂ¶ĂŸte und aktivste Personenzusammenschluss in Sachsen-Anhalt ist das „Königreich Deutschland“ (KRD) mit Sitz in der Lutherstadt Wittenberg. Dem GrĂŒnder des KRD, Peter Fitzek, ist es mittels Öffentlichkeitsarbeit, umfangreicher Vernetzungsbestrebungen und der Erschließung neuer Geldquellen gelungen, seine im Jahr 2012 konstituierte sektenartige Gemeinschaft neu aufzubauen und neue AnhĂ€nger zu werben. Im Zentrum seiner aktuellen Bestrebungen steht der Aufbau sogenannter „Dorfprojekte“ – autarker Gemeinden, in denen die Angehörigen des KRD leben und arbeiten sollen – und die Errichtung eines eigenen Bankensystems („Gemeinwohlkassen“), das die Grundlage fĂŒr ein „autarkes und geschlossenes zinsfreies Geldsystem“ bilden soll.

Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

Aus den Protesten gegen die Maßnahmen zur EindĂ€mmung der Pandemie sind zahlreiche Bestrebungen hervorgetreten, die das politische System der Bundesrepublik Deutschland verĂ€chtlich machen, ReprĂ€sentanten des Staates bedrohen und in den sozialen Medien Falschinformationen und VerschwörungserzĂ€hlungen verbreiten, um das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erschĂŒttern. In vielen FĂ€llen konnten diese Bestrebungen keinem der bisherigen PhĂ€nomenbereiche des politischen Extremismus zugerechnet werden. Um sie zu erfassen und ihr GefĂ€hrdungspotenzial auswerten zu können, hat der Verfassungsschutzverbund daher im MĂ€rz 2021 den neuen PhĂ€nomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet.

Die Akteure dieser ĂŒberaus heterogenen Szene eint eine starke AffinitĂ€t fĂŒr Verschwörungsideologien und ein extremes Misstrauen gegenĂŒber staatlichen Institutionen. Sie wĂ€hnen sich im Widerstand gegen ein autokratisches Regime, dessen ReprĂ€sentanten sie die Absicht unterstellen, die Grundrechte außer Kraft zu setzen. Angesichts der Vehemenz, mit der diese extremistischen Bestrebungen ein Abgleiten der Bundesrepublik Deutschland in eine Diktatur behaupten, mag es nicht ĂŒberraschen, dass ihre in den sozialen Medien und auf Versammlungen gegen Politiker, Wissenschaftler, Polizeibeamte sowie Mitarbeiter von Justiz und Verwaltung gerichteten Beleidigungen und Drohungen im Laufe des Berichtsjahres zunehmend aggressiver vorgetragen wurden. Bei Versammlungen wurde mitunter bewusst die direkte Konfrontation mit den polizeilichen EinsatzkrĂ€ften gesucht.

Linksextremismus

Auch im Jahr 2021 fand die linksextremistische Szene fĂŒr sich keine klare Linie im Umgang mit der Pandemie und ihren Folgen. Auf die Maßnahmen zur EindĂ€mmung der Pandemie reagierte die Szene gespalten. Aufgrund ideologischer Differenzen konnte sie sich auf keinen gemeinsamen Aktionskonsens einigen. WĂ€hrend Angehörige des autonomen Spektrums vor allem in Halle (Saale) mit teils gewaltsamen Aktionen gegen Demonstrationen von Gegnern der Corona-EindĂ€mmungsmaßnahmen vorgingen, fielen entsprechende Gegenproteste in Magdeburg wesentlich schwĂ€cher aus: Hier konzentrierten sich Teile der linksextremistischen Szene stattdessen auf die Umsetzung von Hilfsangeboten fĂŒr von der Pandemie besonders nachteilig Betroffene mit dem Ziel, sich als „KĂŒmmerer“ zu inszenieren.

Abseits des pandemiebedingten Protestgeschehens trat der gewaltorientierte Linksextremismus im Berichtszeitraum durch militante Aktionen in den fĂŒr die Szene einschlĂ€gigen Themenfeldern Antifaschismus, Antikapitalismus und „Antirepression“ in Erscheinung. Die Szene ist weiterhin bestrebt, die Klimaschutz-Bewegung zu unterwandern und fĂŒr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. So hat die autonome Szene in Halle (Saale) versucht, Demonstrationen von „Fridays for Future“ als Plattform fĂŒr ihre Propagierung einer Überwindung des politischen Systems zu nutzen. Im Norden von Sachsen-Anhalt ist die im April 2021 begonnene Besetzung des Losser Forstes in der NĂ€he der Stadt Seehausen in der Altmark linksextremistisch beeinflusst. Innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene traten im Berichtsjahr drei neue PersonenzusammenschlĂŒsse hervor: die „Aktivistische Jugend Halle“, die Gruppe „Magdeburg Straight Edge“ und das „Offene Antifaschistische Treffen Magdeburg und Umgebung“.

Der wichtigste Akteur im Bereich des nicht gewaltorientierten Linksextremismus ist nach wie vor der Verein „Rote Hilfe e.V.“. Wie schon im Vorjahr verzeichnete er einen deutlichen Mitgliederzuwachs von rund 50 auf inzwischen rund 290 Mitglieder. Die „Rote Hilfe“, die die Bundesrepublik Deutschland als ein WillkĂŒrregime betrachtet, bietet Linksextremisten organisationsĂŒbergreifend ihre UnterstĂŒtzung in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie im Strafvollzug und dient damit auch als ein wichtiger StabilitĂ€tsanker fĂŒr die gewaltorientierte linksextremistische Szene.

Islamismus

Die in der Vergangenheit getroffene Prognose der Verfassungsschutzbehörde, dass der Salafismus auf nach Orientierung suchende junge Menschen weiterhin eine starke Anziehungskraft ausĂŒben wird, hat sich im Berichtszeitraum bestĂ€tigt. Die Zahl salafistischer Szeneangehöriger ist 2021 etwas gewachsen, bewegt sich aber im bundesweiten Vergleich weiterhin auf einem relativ geringen Niveau: In Sachsen-Anhalt sind dem Salafismus derzeit ca. 100 Personen zuzurechnen; 2020 waren es 90 Personen.

AuslÀnderextremismus

Wie schon in den Vorjahren ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die einzige auslĂ€ndische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt ĂŒber bedeutende Strukturen verfĂŒgt. Ihre AktivitĂ€ten beschrĂ€nken sich hierzulande vor allem auf die Sammlung von Spendengeldern, die DurchfĂŒhrung regionaler versammlungsrechtlicher Aktionen und die Teilnahme an zentralen PKK-Großveranstaltungen im ĂŒbrigen Bundesgebiet.

Auch 2021 ließen pandemiebedingte Auflagen ein uneingeschrĂ€nktes Agieren der PKK AnhĂ€ngerschaft nicht zu. Insbesondere öffentlichkeitswirksame AktivitĂ€ten der PKK nahen Vereine in Magdeburg und Halle (Saale) waren kaum zu verzeichnen. Allerdings traten das „SolidaritĂ€tsbĂŒndnis Kurdistan-Magdeburg“ und das „Rojava SolibĂŒndnis Halle“, in dem PKK-AnhĂ€nger mit Akteuren des Linksextremismus kooperieren, erneut mit Aktionen in Erscheinung.

Wirtschaftsschutz / Spionageabwehr / Cyberabwehr

Im Berichtszeitraum fokussierte sich die Verfassungsschutzbehörde erneut auf die Abwehr sogenannter hybrider Bedrohungen, die darauf abzielen, das gesellschaftliche und politische GefĂŒge in einem Land zu schwĂ€chen. Ein Beispiel fĂŒr solche hybriden Bedrohungen ist der Einsatz von Desinformationskampagnen. Mit diesen versuchen autokratische Staaten wie Russland oder China, Politik, Gesellschaft oder bestimmte Personengruppen zu beeinflussen. Ziel dieser hybriden Maßnahmen ist es, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben, Politiker und demokratische Prozesse zu delegitimieren oder gesellschaftliche Konfliktlinien zu vertiefen.

Ein Beispiel hierfĂŒr aus dem Berichtsjahr waren die Versuche des russischen staatlichen Auslandssenders „RT“, die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als manipuliert darzustellen. Ein weiteres Mittel hybrider Bedrohungen sind Cyberangriffe. Im FrĂŒhjahr und im Sommer 2021 griff der Cyberakteur „Ghostwriter“ Abgeordnete des Deutschen Bundestages, von Landtagen und Kommunalparlamenten mit Phishing-Mails an, um deren Zugangsdaten zu Microsoft Outlook zu erhalten. Von diesem Cyberangriff waren auch Parlamentarier aus Sachsen-Anhalt betroffen. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde hat daher entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen durchgefĂŒhrt.

Hintergrund:

Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der ExtremismusprĂ€vention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und FrĂŒhwarnsystem. GemĂ€ĂŸ § 15 Abs. 2 des Gesetzes ĂŒber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderen die Öffentlichkeit periodisch ĂŒber seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und TĂ€tigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag als auch an die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger im Land. Er gibt einen Überblick ĂŒber das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen PhĂ€nomenbereichen zu finden.