Innenministerin und Vorsitzende der Härtefallkommission stellen Bericht für 2022 vor

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Magdeburg/ST. Die Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr zwölf Anträgen zu Härtefallersuchen stattgegeben. Die Innenministerin hat diesen Ersuchen jeweils zugestimmt. Damit wurde 25 abgelehnten Asylbewerbern, unter ihnen vier Familien mit insgesamt acht Kindern, aus dringenden humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Menschen kommen aus dem Iran, Benin, Burkina Faso, Kosovo, der Russischen Föderation und der Türkei.

Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Es gibt nicht die eine Definition für den Begriff Härtefall. Jedes einzelne Mitglied der Kommission bewertet und interpretiert einen vorgetragenen Fall nach dem eigenen persönlichen und beruflichen Erfahrungswissen und Wertekanon. In den Sitzungen werden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Daher bedarf es mitunter auch mehrerer Beratungen, um zu einer Entscheidungsreife zu gelangen. Diese Arbeit, der sich die Mitglieder ehrenamtlich und sehr verantwortungsvoll stellen, ist von gegenseitiger Achtung und Respekt gegenüber den vorgetragenen Schicksalen geprägt.“

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Mitglieder der Härtefallkommission schauen sich jeden Fall ganz genau an und verfolgen das gemeinsame Ziel, bei besonderen Einzelschicksalen eine angemessene Lösung für alle Betroffenen zu finden. Daher konnte ich mir jede Entscheidung der Kommission zu eigen machen. Ich danke allen Mitgliedern der Härtefallkommission für ihre äußerst professionelle Arbeit.“

Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2022 abschließend in acht Sitzungen über insgesamt 23 Anträge (davon zwei aus 2020 und fünf aus 2021). Hauptgründe für die Antragsstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte.

Hintergrund:

Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die Härtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Symbolfoto/pixabay/pedom