Magdeburg. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, Staatssekretärin Susi Möbbeck (Foto), begrüßt die Gesetzesinitiative zum Chancen-Aufenthaltsrecht.
„Im Kampf gegen den Fach- und Arbeitskräftemangel bräuchte Deutschland eine jährliche Zuwanderung von 400.000 bis 500.000 Arbeitskräften. Das Gesetz ist ein großer Schritt nach vorn, um zuerst die Potentiale der hier lebenden Menschen voll auszuschöpfen“, sagte Möbbeck am Mittwoch in Magdeburg. „Geduldete sind häufig bereits im Alltag angekommen und beherrschen die deutsche Sprache. Das Chancenaufenthaltsrecht schafft eine Sicherheit für Geduldete und Arbeitgeber, die händeringend auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen sind.“
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf des Chancenaufenthaltsrechtes auf den Weg gebracht. Damit können Geflüchtete, die nur geduldet sind und häufig nicht arbeiten durften, eine langfristige Perspektive erhalten. Künftig wird Geduldeten, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, zunächst ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erteilt. Werden in diesem Jahr alle notwendigen Schritte zur beruflichen und sprachlichen Integration gegangen, besteht die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt. Straffällige sind von der Neuregelung ausgeschlossen.
Die Landesintegrationsbeauftragte Möbbeck verweist auf viele Einzelfälle, in denen Geduldete trotz guter Deutschkenntnisse und erfolgreicher Integration mit der Gefahr leben mussten, abgeschoben zu werden: „Statt in der Sackgasse der Kettenduldungen festzuhängen, erhalten Geduldete eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht.“
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