Internationaler Tag des Drohnenfluges / Drohnenpilot der Polizei Sachsen-Anhalt stellt seine Arbeit vor

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Magdeburg/ST. Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS), umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet, sind als Einsatzmittel sowohl in der Landespolizei Sachsen-Anhalt als auch im Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr wegzudenken. AnlÀsslich des heutigen Internationalen Tages des Drohnenfluges beantwortet Polizeioberkommissar Yves Röder drei Fragen rund um seine Arbeit mit Drohnen:

Welche Voraussetzungen mĂŒssen erfĂŒllt sein, damit eine Drohne dienstlich abheben kann?

„In erster Linie bestimmt die dienstliche Verwendung des Beamten die Nutzung des ULS. ZunĂ€chst muss der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bei einem mehrtĂ€gigen Lehrgang erworben werden. Dann darf das ULS bei Tageslicht, außerhalb geschlossener GebĂ€ude und auf Sicht geflogen werden. Um die Technik auch bei Nacht oder in

geschlossenen RĂ€umen einsetzen zu können, schließen sich weitere Ausbildungsmodule an. NatĂŒrlich sollten Motivation, technisches Interesse und VerstĂ€ndnis fĂŒr die anspruchsvolle TĂ€tigkeit auch vorhanden sein.“

Welchen Mehrwert hat der Drohneneinsatz fĂŒr Ihre Arbeit?

„Als Sachbearbeiter der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes ist der Einsatz von ULS fĂŒr mich in erster Linie eine Erleichterung in Bezug auf die Tatortarbeit. Die Tatortdokumentation ist essentieller Baustein im Rahmen der Tatortarbeit. Der Einsatz von ULS und der damit einhergehende Gewinn der Luftperspektive bedeuten einen erheblichen Fortschritt in Bezug auf QualitĂ€t und Effizienz von Luftaufnahmen. Die Tatortgruppe nutzt ULS zum einen fĂŒr Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft und zum anderen zur zentimetergenauen Vermessung der Tatorte.“

DĂŒrfen Sie die Drohne immer und ĂŒberall zum Einsatz bringen?

„Auch die LuftfahrzeugfernfĂŒhrer, wie die Drohnenpiloten bei der Polizei richtig bezeichnet werden, mĂŒssen sich grundsĂ€tzlich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. So ist das Fliegen ĂŒber Menschenansammlungen nicht zulĂ€ssig. Ebenso ist der Einsatz von ULS im Rahmen von Versammlungen per Verwaltungsvorschrift ausgeschlossen. FĂŒr das Fliegen in Verbots- oder Kontrollzonen wird eine Freigabe (zum Beispiel des zustĂ€ndigen Flughafens beziehungsweise der deutschen Flugsicherung) benötigt, wenn der Aufstieg in unmittelbarer Umgebung geplant ist. GrundsĂ€tzlich ist es daher wichtig – egal ob als Privatperson oder im Beruf – sich damit zu beschĂ€ftigen, wo ich fliegen und Aufnahmen machen darf und ob ich das Fotografierte veröffentlichen kann – Stichwort Datenschutz. Außerdem sind die Punkte Verhalten in Notfallsituationen und die tagaktuellen Witterungsbedingen zu beachten.“

Nach einer mehrjĂ€hrigen Testphase wurden Anfang des Jahres 2022 landesweit ULS innerhalb der Polizei eingefĂŒhrt. Neben VerkehrsĂŒberwachungsmaßnahmen bzw. Unfallaufnahmen entfalten die ULS auch in weiteren Bereichen der Landespolizei ihr Potenzial: zum Beispiel bei der Suche nach Vermissten, zur UnterstĂŒtzung von Fahndungsmaßnahmen sowie zur AufklĂ€rung, Dokumentation und Beweissicherung im Bereich von erkannten KriminalitĂ€tsschwerpunkten.

Die Landespolizei verfĂŒgt aktuell ĂŒber 45 ULS und 105 LuftfahrzeugfernfĂŒhrer.

FĂŒr den Brand- und Katastrophenschutz wurden bereits im Jahr 2018 leistungsstarke Drohnen fĂŒr die StĂ€dte Magdeburg und Halle (Saale) angeschafft. Im vergangenen Dezember erhielten die ĂŒbrigen Landkreise und kreisfreien StĂ€dte die vom Land geförderte moderne Technik.

Die Kolleginnen und Kollegen der unteren Katastrophenschutzbehörden und des Institutes fĂŒr Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge nutzen die Drohnen vor allem zur Lageerkundung bei Großschadenslagen und in KatastrophenfĂ€llen sowie zur FĂŒhrungsunterstĂŒtzung. Die Drohnen können mit entsprechender Zusatzausstattung dem jeweiligen Einsatzanlass angepasst werden. Hier seien exemplarisch der Suchscheinwerfer oder der Lautsprecher genannt.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergĂ€nzt: „Moderne Drohnen sind ein Zugewinn fĂŒr die Landespolizei und die Katastrophenschutzbehörden. Sie verschaffen den EinsatzkrĂ€ften einen gezielteren und effektiveren Überblick bei der BewĂ€ltigung von Einsatzlagen. Das Einsatzspektrum ist groß – von der VerkehrsĂŒberwachung ĂŒber die Tatortarbeit bis hin zu Lageerkundungen bei KatastrophenfĂ€llen. Die Drohnen bieten dabei eine neue und nicht mehr wegzudenkende Perspektive.“

Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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