Istanbul-Konvention: Gewalt gegen Frauen in Sachsen-Anhalt verhindern – gemeinsam auf allen Ebenen

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Magdeburg. Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) hat bei einer gemeinsamen Online-Fachtagung an Akteurinnen und Akteure appelliert, auf Basis des bestehenden vielfĂ€ltigen Angebotes fĂŒr gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, die KrĂ€fte zu bĂŒndeln. Ziel ist es, gemeinsam die Strukturen im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Hintergrund sind aktuell veröffentlichte Zahlen des Landeskriminalamtes zur Gewalt in engen sozialen Beziehungen, bei denen ein erheblicher Anstieg der Gewaltdelikte gegen Frauen zu verzeichnen ist. „Ich bin allen Engagierten verbunden im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern. BĂŒndeln wir unsere Energie, unser Fachwissen und unseren Willen, Gewalt an Frauen zu bekĂ€mpfen und die Strukturen in unserem Land umzugestalten. FĂŒllen wir die Istanbul-Konvention mit Leben – gemeinsam und auf allen Ebenen.“ Die Arbeit auf kommunaler Ebene spiele bei der Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages gegen Gewalt gegen Frauen und hĂ€usliche Gewalt, sogenannten Istanbul-Konvention, eine besondere Rolle, so Grimm-Benne.

In StĂ€dten und Gemeinden Sachsen-Anhalts werden viele wichtige Akteure und Akteurinnen erreicht, gewonnen und vernetzt: die FrauenhĂ€user und deren Beratungsstellen, die Fachberatungsstellen, die Sozial- und Jugendarbeit, die Polizei, der justizielle Opferschutz, politische EntscheidungstrĂ€gerinnen und EntscheidungstrĂ€ger. Die gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorbereiteten Themen fokussierten auf den Themen Netzwerkarbeit, Informationsbereitstellung und Umsetzungsmöglichkeiten. Dazu hebt Ministerin Grimm-Benne hervor: „.Keinesfalls liegen die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Maßnahmen im Verantwortungsbereich einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten allein. Vielmehr ist eine solche Politik Teil der Gesamtkompetenz eines kommunalen Parlaments und einer kommunalen Verwaltung.“

AnlĂ€sslich des Fachtages wurde auf der Internetseite des Ministeriums fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Studie der Sozialforschungsgesellschaft Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH veröffentlicht: „Bedarfsanalyse und Bedarfsexploration des Hilfsangebots fĂŒr gewaltbetroffene Frauen in Sachsen-Anhalt“. Sie ist einsehbar unter: https://lsaurl.de/RgTT. Die Studie zur Bedarfsanalyse dient der Weiterentwicklung des bestehenden Schutz- und Hilfesystems in Sachsen-Anhalt und konkretisiert die Bedarfe gewaltbetroffener Frauen im Sinn der Istanbul-Konvention und schließt mit daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen, die bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung aufgegriffen wurden. Im 1. Quartal 2022 ist zu den Ergebnissen der Austausch mit den Akteurinnen des Hilfenetzwerkes und einer breiten Fachöffentlichkeit geplant, um gemeinsam das Schutz- und Hilfsangebot nachhaltig zu verbessern.

Hintergrund:

Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schĂŒtzen und Gewalt gegen Frauen und hĂ€usliche Gewalt zu verhĂŒten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul (daher der umgangssprachliche Name Istanbul-Konvention) unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Umfasst sind damit alle Formen von Gewalt gegen Frauen und MÀdchen. Einen besonderen Fokus legt die Konvention zudem auf hÀusliche Gewalt. Die Vertragsstaaten können deshalb Opfer (hÀuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.