Magdeburg. In Zuständigkeit der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, auf Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), findet im April die nächste Jägerprüfung statt. Termine sind der 13. April für die Schießprüfung, der 19. April für die schriftliche Prüfung sowie der 20. April für die mündlich-praktische Prüfung.
Vollständige Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind unter Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro und dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch ausschließlich am Dienstag, den 12. März im Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.36 möglich. Die Öffnungszeiten sind an diesem Tag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Insgesamt 30 Personen können zur Prüfung zugelassen werden, wobei Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Absolventen der in der Landeshauptstadt ansässigen Jagdschulen Vorrang haben. Sollten im Anschluss noch Plätze verfügbar sein, können sich auswärtige Interessenten am 14. März, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr anmelden. Vormerkungen sind nicht möglich.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Mindestalter von 15 Jahren und 6 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/ 540 2051 und -2052.
Quelle/Landeshauptstadt Magdeburg
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