Jahresbilanz 2021 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

„Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr 233.384 Verfahren bearbeitet. Das sind zwar 2,3 % weniger als im Vorjahr (2020: 238.964 Verfahren); der VerfahrensrĂŒckgang betrifft jedoch ausschließlich die Verfahren gegen unbekannte TĂ€ter (UJs-Verfahren), deren Anzahl im Vergleichszeitraum um 9,5 % abgenommen hat (2020: 104.936; 2021: 94.972). Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte TatverdĂ€chtige (Js-Verfahren), ist dagegen ein Anstieg um 3,3 % zu verzeichnen (2020: 134.028; 2021:138.412).
Gleiches gilt fĂŒr die Anzahl der beschuldigten Personen. Wurden im Jahr 2020 noch gegen 163.564 Personen Strafanzeigen erstattet, waren es im letzten Jahr 167.583 Personen (+ 2,5 %). Damit betrug die Quote benannter oder ermittelter TatverdĂ€chtiger 59,3 % (2020: 56,1 %).

Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden. Knapp ⅔ aller 2021 anhĂ€ngigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt (65,8 %; 2020: 59,9 %). Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten mehr als 86 % aller Verfahren einer Erledigung zugefĂŒhrt werden (2020: 80,0 %); nach einem halben Jahr waren weniger als 6 %
der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhÀngig.

Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in 1,5 Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenĂŒber dem Vorjahr erheblich verkĂŒrzt (2020: 2,1 Monate).

Bei der Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist gegenĂŒber dem Vorjahr ein deutlicher Verfahrensanstieg zu verzeichnen gewesen. So hat die Anzahl der Revisionen um mehr als 10 % zugenommen (2020: 223 Verfahren; 2021: 246 Verfahren), die Anzahl der Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden sogar um 16,7 % (2020: 209 Verfahren; 2021: 244 Verfahren).

Erhöht hat sich auch die Anzahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide (2020: 1.316; 2021: 1.351; +2,7 %). Von den Einstellungsbeschwerden, die insgesamt 1.395 Beschuldigte betrafen, hatten nur 28 – vorlĂ€ufigen – Erfolg (= 2,0 %). Diese niedrige Quote spricht fĂŒr eine hohe QualitĂ€t der Arbeit bei den Staatsanwaltschaften in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den Außenstellen in Halberstadt und Naumburg.

Generalstaatsanwaltschaft

Leitende OberstaatsanwÀltin Dr. Wieck-Noodt am 11. MÀrz 2022

Foto/pixabay