Am Nachmittag des 6. MÀrz 2023 kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) in der Ortslage Hohenwutzen einen aus Polen kommenden niederlÀndischen Pkw.
Auf Befragen meldeten die beiden Insassen Zigaretten an, die sie zuvor in Polen gekauft hatten. Die Frage nach mitgefĂŒhrter Pyrotechnik wurde verneint.
Bei der anschlieĂenden Kontrolle des Pkws stellten die Zöllner*innen jedoch im Kofferraum zwei Originalkartons mit Pyrotechnik der Klasse 3 und zwei PlastiktĂŒten mit Pyrotechnik der Klassen P1, T1 und F3 fest. Auf der RĂŒcksitzbank befand sich eine weitere TĂŒte mit diversen Feuerwerkskörpern der Klasse 2.
Der Fahrer des Pkw gab an, dass es seine Pyrotechnik und er im Besitz eines entsprechenden Erlaubnisscheins nach dem Sprengstoffgesetz sei, diesen aber nicht dabeihÀtte.
Mehr als 2.500 StĂŒck – 41 Kilogramm – Pyrotechnik der Klassen P1, T1 und F3 wurden sichergestellt. Die gekauften Feuerwerkskörper der Klasse 2 wurden dem Fahrer wieder ausgehĂ€ndigt.
Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Foto/Zoll