Jugendschöffen gesucht / Bereiterklärungsfrist endet am 10. Mai

Veröffentlicht in: Magdeburg | 0

Magdeburg. Wie in der gesamten Bundesrepublik, so werden auch in Sachsen-Anhalt Jugendschöffen gesucht, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2024 aufnehmen sollen. Interessenten können sich bis zum 10. Mai im Jugendamt melden.
 
Das Jugendschöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter – die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen – nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
 
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg aufzustellen.
 
Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte müssen zudem am 1. Januar 2024 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
 
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit nimmt das Jugendamt im Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg per Post und unter jugendamt@magdeburg.de per Mail entgegen. Ein Bewerbungsformular zum Ausdrucken steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen ist Anke Szczekalla-Fett unter der Rufnummer 03 91/5 40 31 45.

Symbolfoto/pixabay

Text: Landehauptstadt Magdeburg