Magdeburg. Das Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung eines neuen Opferhilfefonds auf den Weg gebracht. Hierzu hat das Ministerium dem Landeskabinett den Entwurf einer âRichtlinie zur GewĂ€hrung einer einmaligen Hilfeleistung zur UnterstĂŒtzung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutungâ vorgelegt.
Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): âDer vorgelegte Richtlinienentwurf sieht Regelungen vor, nach welchen Kriterien kĂŒnftig Mittel aus dem Opferhilfefonds gewĂ€hrt werden. Entsprechend des Landtagsbeschlusses wird das Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz den Entwurf nun dem zustĂ€ndigen Ausschuss fĂŒr Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zur Finalisierung zuleiten.â
Der neue Opferhilfefonds soll als subsidiĂ€re Hilfeleistung KriminalitĂ€tsopfern die Möglichkeit eröffnen, schnell und unbĂŒrokratisch Hilfe zu erlangen. Die im Richtlinienentwurf vorgesehene UnterstĂŒtzung richtet sich dem Grundsatz nach ausschlieĂlich an Opfer von schweren Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere in FĂ€llen von darauf beruhenden GroĂschadensereignissen und TerroranschlĂ€gen. Im Entwurf der Richtlinie sind pauschalierte Hilfen pro Person vorgesehen.
Quelle: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur
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