Halle/ST. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle, Am Kirchtor, ist am Nachmittag des 6. Mai 2023 ein Untersuchungshaftgefangener leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden. Die unverzüglich durch Justizvollzugsbedienstete eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen waren erfolglos. Ein herbeigerufener Notarzt, der mit einem Rettungshubschrauber direkt auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht wurde, stellte den Tod des Mannes fest. Es wird von einem Selbstmord durch Strangulation ausgegangen. Fremdeinwirkung wird derzeit ausgeschlossen. Der 37 Jahre alte Mann war deutscher Staatsbürger und seit April 2023 in Untersuchungshaft, u. a. wegen des Verdachts des versuchten schweren Raubes. Hinweise auf suizidale Tendenzen lagen nicht vor. Der vorbestrafte Mann hatte in der Vergangenheit bereits eine Haftstrafe verbüßt.
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt nimmt den Todesfall zum Anlass, die interdisziplinären Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen bei Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes intensiv zu erörtern. Beteiligt wird daran auch die im Februar dieses Jahres neu einberufene Landesarbeitsgruppe (LAG) „Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt“, der u. a. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Vollzugsabteilungsleitungen sowie Seelsorger und Psychologische Fachdienstmitarbeiter angehören. Die LAG hat insbesondere die Aufgabe, bestehende Standards und Verfahren im Hinblick auf die Suizidprävention unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen sowie fallpraktischen Erkenntnisse fortlaufend zu überprüfen und zu optimieren.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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