Magdeburg. Das Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Mit der Aktualisierung werden insbesondere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2022 eine gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen.
Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus Entscheidungen des BVerfG vom September 2022 zum Bundesverfassungsschutzgesetz sowie vom Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Das BVerfG hat mit diesen Entscheidungen grundlegende Vorgaben für die Datenerhebung und -übermittlung von Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten formuliert. Mit den heute beratenen Änderungen des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt werden diese Vorgaben umgesetzt.
Die Regelungsgegenstände sind insbesondere:
- der Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung;
- der Einsatz von längerfristigen Observationen, Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen;
- die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Stellen und
- die Schaffung einer unabhängigen Vorabkontrolle in Bezug auf den Einsatz spezifischer nachrichtendienstlicher Mittel.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mit der Anpassung des Gesetzes geben wir dem Verfassungsschutz Regelungen an die Hand, welche sich an aktuellen rechtlichen Entwicklungen orientieren. Das schafft Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Unmissverständlich hat das oberste Gericht zudem klargestellt, wie wichtig der Verfassungsschutz ist. Er bildet einen wesentlichen Baustein in unserer wehrhaften Demokratie und ist unverzichtbar.“
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 06. August 2024