Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

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Magdeburg/ST. Präzisierte Normen, weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen und entzerrte Terminketten: Das Kabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verabschiedet.

„In Vorbereitung der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und optimiert werden. Das soll bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen eine bessere Handhabung ermöglichen – sowohl für die Beteiligten in den Wahlbehörden als auch für jene, die Wahlvorschläge einreichen, also beispielsweise für Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber“, begründete Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) die Änderungen.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurden Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zugrunde gelegt. Die Änderungsvorschläge für das Kommunalwahlgesetz wurden in enger Vorabstimmung mit mehreren Kreiswahlleitern erarbeitet. Auch die Kommunalen Spitzenverbände wurden einbezogen.

Ein wesentlicher Teil der Änderungen besteht darin, den Anwendungsbereich geltender Regelungen zu erweitern. Zudem wurden bestehende Normen präzisiert beziehungsweise sprachlich und gesetzlich klargestellt. Verschiedene Änderungen sollen zudem dazu beitragen, das Wahlverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. Das gilt insbesondere bei Wahlen, die gleichzeitig abgehalten werden. So soll es künftig für weniger Parteien nötig sein, ihre Beteiligung an einer Kommunalwahl vorab bei der Landeswahlleitung anzumelden, um ihre Parteieigenschaften prüfen zu lassen (Wahlanzeigen). Damit sollen entbehrliche Doppelprüfungen während einer Wahlperiode vermieden werden.

Zudem entfällt bei Stichwahlen ein weiteres Zulassungsverfahren. Bei Direktwahlen (etwa für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates) werden die Fristen vorverlegt und an jene für Vertretungswahlen (etwa für den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag) angeglichen. Durch die Entzerrung dieser Terminketten soll Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt werden, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Auch die Organisatorinnen und Organisatoren der Kommunalwahlen sollen so mehr Zeit bekommen, um Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet und muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

Foto (c) BD-LPSA