Kabinett beschließt Haushaltsplanentwurf 2023 / Haushalt 13.170 Mio. Euro

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Magdeburg. Heute hat die Landesregierung den von Finanzminister Michael Richter (Foto) vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2023 beschlossen. Dieser soll bis zum 4. November 2022 dem Landtag zugeleitet werden. Der Haushaltsplanentwurf weist einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Etat von insgesamt 13.170.122.900 Euro (mit einer verpflichtenden Nettokredittilgung von – 22.587.200 Euro) aus.

Finanzminister Michael Richter: „In Zeiten extrem großer Unsicherheit für den Einzelnen, für Unternehmen und Institutionen, aber auch für den Staat ist der Beschluss des Haushaltsplanentwurfes besonders zu begrüßen. Dieser ist uns nach zugegebenermaßen harten Verhandlungen im Interesse des Landes gelungen.“

Da durch die seit 2020 grundgesetzlich bundesweit anzuwendende Schuldenbremse die Ausgaben durch die Einnahmen eng begrenzt werden, kehrte Finanzminister Michael Richter in den Haushaltsverhandlungen wieder zu einem Eckwertverfahren zurück. Eckwertverfahren heißt, dass jedes Ministerium einen Ausgabenoberwert zugewiesen bekommt, den es einzuhalten gilt, wobei jedes Ministerium innerhalb dieses Eckwertes in der Mittelverwendung grundsätzlich frei ist.

Gegenüber dem Ist 2021 steht ein insgesamt elf Prozent höheres Ausgabevolumen zur Verfügung.

Genauso wie die Fachministerien haben auch die Kommunen profitiert, zumal die Finanzausgleichsmasse um weitere 60 Mio. Euro auf nahezu 1,8 Mrd. Euro angestiegen ist.

Die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft im Rahmen der Ukraine-Krise konnten im Haushaltsplanentwurf wegen fehlender Etatreife nicht berücksichtigt werden.

Finanzminister Michael Richter: „Die einen wollen abwarten und hoffen auf gute Nachrichten, die anderen wollen handeln und schon heute am liebsten alles über Kredite finanzieren. Entscheidungen sollten hierüber aber erst getroffen werden, wenn der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat und klar ist, wie die im Rettungsschirm des Bundes angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden und wer von den Maßnahmen profitiert. Dann erst können wir die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt bewerten und ein eigenes Entlastungspaket prüfen. Wenn das Land vorher in die Verteilung geht, verschenkt es Geld.“

Foto (c) BD-LPSA