Kabinett billigt Gesetzentwurf über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

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Magdeburg. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW-G LSA) auf den Weg gebracht und die Einbringung in den Landtag Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz soll durch den Landesgesetzgeber damit erstmals auf eine angemessene und der Bedeutung als UNESCO-Welterbe gerecht werdende rechtliche Grundlage gestellt werden.

Mit dem Gesetz soll der Inhalt der aktuellen Satzung an einigen Stellen aktualisiert, konkretisiert und fortentwickelt werden, so in Bezug auf die Aufgaben der Stiftung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention und der Berufung und Zusammensetzung des Kuratoriums, die jeweils durch Gesetz zu regeln sind. Zudem wird auch der Übergang vom Land bisher noch nicht ins Eigentum der Stiftung übertragener Liegenschaften in das Stiftungsvermögen geregelt. Dies umfasst etwa die „Kirche Großkühnau“, die direkt an das Gelände der Kulturstiftung grenzt und als ein konstituierendes Element des UNESCO-geschützten Gartenreiches eine geeignete Arrondierung des Grundstückes am Schloss darstellt.

Weiterhin wird die Gremienbesetzung der Stiftung neu zugeschnitten und in der Form erweitert, dass zukünftig auch zwei stimmberechtigte vom Landtag zu entsendende Abgeordnete vorgesehen sind.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto) betont: „Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz ist eine der bedeutendsten Institutionen in Sachsen-Anhalt und verwaltet mit dem Gartenreich Dessau-Wörlitz einen einzigartigen Kulturraum von Weltrang. Vor 25 Jahren wurde das Gartenreich als UNESCO-Welterbe anerkannt und zieht jährlich tausende internationale Besucher ins Land. Mit dem Gesetz wird ein langjähriger Prozess der Liegenschaftsbereinigung zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht und die nötige Grundlage für ein hoffentlich noch lange blühendes Gartenreich geschaffen.“

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 25. März 2025