Magdeburg. Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt bekommen in den nĂ€chsten fĂŒnf Jahren finanzielle Planungssicherheit und auch zusĂ€tzliche Mittel. Am heutigen Dienstag hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) dem Kabinett die in den vergangenen 18 Monaten verhandelten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen vorgestellt. Diese sehen fĂŒr die Jahre 2025 bis 2029 trotz angespannter Haushaltslage beim Land eine Steigerung der Grundbudgets vor.
âEine attraktive Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist fĂŒr die Entwicklung Sachsen-Anhalts von erheblicher Bedeutung“, betonte Willingmann am heutigen Dienstag. âDeshalb wird hier nicht in die Etats eingegriffen und auch nicht gekĂŒrzt. Vielmehr werden Mehrbedarfe ausgeglichen und finanzielle Planungssicherheit geschaffen. Die Etats der sieben staatlichen Hochschulen sind fĂŒr die nĂ€chsten fĂŒnf Jahre abgesichert, darauf können die Hochschulen bauen. Aktuell ist das keineswegs eine SelbstverstĂ€ndlichkeit in der bundesdeutschen Hochschulpolitik.“
Nach den PlĂ€nen des Wissenschaftsministeriums werden die Hochschulen in diesem Jahr insgesamt 453,8 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Das sind 68,6 Millionen Euro oder 17,8 Prozent mehr als im Jahr 2020 zu Beginn der vergangenen Zielvereinbarungsperiode (2020-2024). Es sind auch 26,2 Millionen Euro oder 6,1 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr 2024. BerĂŒcksichtigt wurden dabei gestiegene Energiekosten, Mehrbedarfe aus den Tarif- und Besoldungsrunden sowie ein Inflationsausgleich. Auch bei kĂŒnftigen Kostensteigerungen in diesen Bereichen will das Land ausgleichen. âDamit stellen wir sicher, dass der Hochschulstandort Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren wettbewerbsfĂ€hig und attraktiv bleibt“, so Willingmann.
Dazu zĂ€hlt ebenso, dass die neuen Zielvereinbarungen den Hochschulen auch kĂŒnftig gestatten, Ausgabereste auf Folgejahre zu ĂŒbertragen und so flexibler zu agieren. Der Anteil dieser ĂbertrĂ€ge am Gesamtbudget lag 2024 bei 11,5 Prozent. Auch hier mĂŒssen die Hochschulen wĂ€hrend der Laufzeit keine KĂŒrzungen fĂŒrchten. Allerdings wurde eine Grenze vereinbart: Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode, also am 31.12.2029, dĂŒrfen die Ausgabereste 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht ĂŒbersteigen. Ăber die Verwendung darĂŒber hinausgehender Ausgabereste entscheiden dann Wissenschafts- und Finanzministerium.
Wie mit den Rektoraten im Herbst 2024 vereinbart, beteiligen sich die Hochschulen einmalig an der Kofinanzierung von EU-Fördermitteln. Ein Teil der Ausgabereste in Höhe von 12,2 Millionen Euro soll einmalig im Jahr 2025 fĂŒr die Kofinanzierung der EU-Projekte im Wissenschaftsbereich verwendet werden. âWir werden auch hier also den Hochschulen nichts wegnehmen“, betonte Willingmann. âDas Geld bleibt im System und trĂ€gt dazu bei, EU-Fördermittel möglichst effektiv zu binden.“
Land bekennt sich zu Hochschulmedizin-Standorten
Neben den Zielvereinbarungen fĂŒr die Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium in den vergangenen 18 Monaten auch neue Zielvereinbarungen fĂŒr die UniversitĂ€tsklinika Magdeburg und Halle ausgehandelt. Darin bekennt sich Sachsen-Anhalt weiter zu den zwei Standorten und zu finanziell verlĂ€sslichen Rahmenbedingungen. Strategische Grundlage der Zielvereinbarungen ist das bereits im Juni 2024 verabschiedete Konzept âUniversitĂ€tsmedizin Sachsen-Anhalt 2030″. Dies sieht unter anderem die bauliche Zentralisierung der Klinikstandorte in Magdeburg und Halle vor und beschreibt Investitionsbedarfe von rund einer Milliarde Euro pro Standort bis zum Jahr 2030. In den kommenden Jahren sind aber auch Steigerungen der jĂ€hrlichen ZuschĂŒsse geplant. Halle erhĂ€lt im laufenden Jahr 92,8 Millionen Euro, bis 2029 steigt der Betrag auf 94,4 Millionen Euro. Magdeburg erhĂ€lt 79,6 Millionen Euro, der Betrag steigt bis 2029 auf 80,7 Millionen Euro.
Hochschulen wollen wichtige Themen gemeinsam vorantreiben
Mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen werden aber nicht nur finanzielle Weichen gestellt. Es geht in den Vereinbarungen auch um die Frage, wie sich die Hochschulen in den kommenden fĂŒnf Jahren strukturell weiterentwickeln. So strebt die Martin-Luther-UniversitĂ€t Halle-Wittenberg unter anderem kurzfristig die EinfĂŒhrung des Abschlusses Bachelor of Laws an; hierbei wirken Justiz- und Wissenschaftsministerium zusammen und schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Otto-von-Guericke-UniversitĂ€t Magdeburg wird ihr Internationalisierungskonzept umsetzen und einen neuen Hochschulentwicklungsplan vorlegen. Die Hochschule Anhalt will duale Studienangebote ausbauen, die Hochschule Harz ein digitales Studienverlaufsmonitoring einfĂŒhren.
Ein weiteres Novum sind die hochschulgemeinsamen Vorhaben, mit denen wichtige Themen in Projektform durch alle Hochschulen gemeinsam angegangen werden. Sechs Vorhaben wurden dabei festgelegt: Wissenschaftsnetz/IT KOM, Landesinitiative fĂŒr Digitalisierung und Hochschulbildung, nachhaltige Hochschulen Sachsen-Anhalt, duales Studium in Sachsen-Anhalt, Gleichstellung, Chancengleichheit, DiversitĂ€t und Inklusion sowie Vermittlung auslĂ€ndischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt.
Nach der Verabschiedung durch das Kabinett und Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags Anfang MĂ€rz steht die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen durch die Hochschulleitungen und Wissenschaftsminister Willingmann an. Diese soll am 6. MĂ€rz 2025 erfolgen.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 25. Februar 2025