Kammergesetz wird novelliert: Kinderschutz wird verbessert

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Magdeburg. Das Kabinett hat heute der Novellierung des Gesetzes ĂŒber die Kammern fĂŒr Heilberufe in Sachsen-Anhalt zugestimmt. Das Gesetz enthĂ€lt eine Regelung, um den Kinderschutz zu verbessern. Zur Aufdeckung von Gewalt und VernachlĂ€ssigung von Kindern und Jugendlichen soll der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf eine psychische, physische oder sexualisierte Gewalt an MinderjĂ€hrigen gesetzlich ermöglicht werden.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagte am Dienstag in Magdeburg: „Es ist wichtig, dass wir diesen interkollegialen Ärzteaustausch gesetzlich verankern, um mit einer funktionierenden Meldekette Kindesmisshandlung zu erkennen und vorzubeugen. Damit können Ärztinnen und Ärzte durch den rechtzeitigen Dialog mit ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, eine Kindesmisshandlung treffsicher und frĂŒhzeitig festzustellen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder misshandeln, hĂ€ufiger den Arzt wechseln.“

Zudem kann dem Gesetzentwurf zufolge bereits wĂ€hrend des Studiums den entsprechenden Heilberufskammern im Land beigetreten werden. Das Land verstĂ€rkt damit seine BemĂŒhungen, die Zahl der Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Sachsen-Anhalt eine Ă€rztliche, zahnĂ€rztliche, tierĂ€rztliche oder pharmazeutische TĂ€tigkeit aufnehmen, zu erhöhen und frĂŒhzeitig an Sachsen-Anhalt zu binden. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen aufgenommen werden, die aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission notwendig wurden. Der Entwurf wird dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 04. Juni 2024