Magdeburg. Das Kabinett hat heute der Novellierung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe in Sachsen-Anhalt zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Regelung, um den Kinderschutz zu verbessern. Zur Aufdeckung von Gewalt und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen soll der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf eine psychische, physische oder sexualisierte Gewalt an Minderjährigen gesetzlich ermöglicht werden.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagte am Dienstag in Magdeburg: „Es ist wichtig, dass wir diesen interkollegialen Ärzteaustausch gesetzlich verankern, um mit einer funktionierenden Meldekette Kindesmisshandlung zu erkennen und vorzubeugen. Damit können Ärztinnen und Ärzte durch den rechtzeitigen Dialog mit ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, eine Kindesmisshandlung treffsicher und frühzeitig festzustellen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder misshandeln, häufiger den Arzt wechseln.“
Zudem kann dem Gesetzentwurf zufolge bereits während des Studiums den entsprechenden Heilberufskammern im Land beigetreten werden. Das Land verstärkt damit seine Bemühungen, die Zahl der Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Sachsen-Anhalt eine ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit aufnehmen, zu erhöhen und frühzeitig an Sachsen-Anhalt zu binden. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen aufgenommen werden, die aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission notwendig wurden. Der Entwurf wird dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 04. Juni 2024