In wenigen Wochen wird das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 20 Jahre alt. Darauf weist der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben (Foto) hin. Das sei jedoch kein Grund zum Feiern. Erben betont: „Das Gesetz hat seither keine Veränderungen erfahren und passt nicht mehr zu den aktuellen Herausforderungen.“
So hätte die Hochwasserkatastrophe 2013 zu keinerlei Veränderungen am Gesetz geführt. Die neuen Gefahren durch den Klimawandel, die Bedrohung kritischer Infrastrukturen durch Cyber-Angriffe oder Fragen der Zivilen Verteidigung spielen in dem Gesetz allerdings keine Rolle.
Das will der sozialdemokratische Innenpolitiker ändern und wird noch vor dem 20. Jahrestag des Gesetzes dahingehend Vorschläge unterbreiten.
Erben: „Es wird Zeit, dass wir den rechtlichen Rahmen für den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt grundlegend modernisieren. Dazu gehört, dass wir die neuen Herausforderungen aufnehmen und die starren Grenzen zwischen gemeindlicher Gefahrenabwehr, kreislichem Katastrophenschutz und ziviler Verteidigung einreißen.“
Foto (c) SPD Sachsen-Anhalt