KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer können ab sofort digital Nachweise einreichen und Zuschusszahlung beantragen

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Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter um: Ab dem 30. September 2024 können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.

Unsere Checkliste hilft Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung der Nachweiseinreichung und gibt praktische Tipps, die eine reibungslose Prüfung der Unterlagen und somit eine zügige Zuschussauszahlung unterstützen.

Für die erste Antragstellergruppe steht damit ein digitaler, weitestgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung wie geplant bereit. Alle anderen privaten und gewerblichen Kundengruppen, die bei der KfW bereits digital Förderanträge für klimafreundliche Heizungen stellen können, wird entsprechend des Förderfahrplans sukzessive die Möglichkeit zur Nachweiseeinreichung gegeben. Alle Informationen dazu gibt es unter www.kfw.de/heizung

Grundsätzlich gilt: Für Kunden, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Anschließend müssen sie die für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Nachweise digital bei der KfW einreichen.

KfW-Heizungsförderung am 30. September 2024

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