Kfz-Zulassung im Autohaus ab 1. September möglich

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Ab dem 1. September sind Kfz-Zulassungen im Autohaus möglich. Basis dafĂŒr ist die Stufe 4 des Projekts i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) des Bundesministeriums fĂŒr Digitales und Verkehr (BMDV). Wer als AutohĂ€ndler Fahrzeuge fĂŒr seine Kundinnen und Kunden zulassen möchte, kann das digital ĂŒber die sogenannte Großkundenschnittstelle (GKS) machen. Entweder nehmen die Kfz-Betriebe hierfĂŒr die Hilfe eines dafĂŒr registrierten Dienstleisters in Anspruch oder lassen sich selbst als eine Großkundenschnittstelle registrieren. Ganz gleich, welcher Weg gewĂ€hlt wird: Nach erfolgter elektronischer Zulassung kann der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sofort losfahren. DarĂŒber hinaus können AutohĂ€user nun auch ĂŒber die regionalen Portale der Kfz-Zulassungsstellen eigene Fahrzeuge auf sich selbst zulassen und nicht nur abmelden, wie das bisher schon möglich war. Insbesondere Tageszulassungen können die HĂ€ndler jetzt selbst abwickeln.

„Es ist gut, dass die Online-Zulassung kommt“, betont ZDK-PrĂ€sident Arne Joswig. „Im ZDK haben wir hart dafĂŒr gekĂ€mpft, dass die Stufe 4 des Projekts i-Kfz ĂŒberhaupt möglich wurde.“ Sie bietet ein enormes Potenzial fĂŒr die Digitalisierung des Kfz-Zulassungswesens. „Die elektronische Zulassung darf aber nicht das Ende der DigitalisierungsbemĂŒhungen sein“, blickt Joswig nach vorn. „Auch kleine Betriebe sollten die Möglichkeit bekommen, ĂŒber die regionalen Portale der Kfz-Zulassungsstellen und damit außerhalb der Großkundenschnittstelle Fahrzeuge fĂŒr ihre Kundinnen und Kunden zulassen zu können. Langfristig mĂŒssen alle Fahrzeugdokumente digital verfĂŒgbar und der Zulassungsprozess voll digital durchfĂŒhrbar sein.“

Mit der Stufe 4 des Projekts i-Kfz geht ein hoch komplexes System an den Start. Zwischen Bund, LĂ€ndern und Kommunen einerseits und der Wirtschaft andererseits mĂŒssen vielfĂ€ltige Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden. Deshalb ist nach EinschĂ€tzung des ZDK zu Beginn mit Geburtswehen zu rechnen.

„Voll entfalten wird sich die Innovationskraft von i-Kfz Stufe 4 erst dann, wenn alle Zulassungsbehörden das automatisierte Verfahren freischalten und damit fĂŒr ihre regionale Wirtschaft und die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger die Grundlage fĂŒr das sofortige Losfahren schaffen“, so Arne Joswig.

Dem ZDK liegen bisher keine Informationen vor, wie viele und welche Zulassungsbehörden derzeit schon die elektronische Zulassung anbieten oder dazu schon bald in der Lage sein werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jedoch zugesagt, ab dem 1. September eine Liste der teilnehmenden Kfz-Zulassungsstellen auf der KBA-Website bereitzustellen.

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