Kinder im Grundschulalter: Fast 80 Millionen Euro fĂŒr Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. FĂŒr den Ausbau ganztĂ€giger Bildungs- und Betreuungsangebote fĂŒr Kinder im Grundschulter in Sachsen-Anhalt stehen fast 80 Millionen Euro Bundesmittel zur VerfĂŒgung. Dem entsprechenden Förderrichtlinien-Entwurf hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg zugestimmt. Damit kann die praktische Umsetzung dieses Bundesinvestitionsprogramms in Sachsen-Anhalt zeitnah beginnen. Der mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fĂŒr Grundschulkinder tritt am 1. August 2026 stufenweise bundesweit in Kraft, so dass ab 2029 allen Kindern der Klassen eins bis vier ganztĂ€gige Betreuung zusteht. Damit wird bundesweit eine BetreuungslĂŒcke geschlossen, die fĂŒr viele Familien besteht, sobald die Kinder eingeschult worden sind.

In Sachsen-Anhalt gibt es diesen Rechtsanspruch bereits seit 1991. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) betonte: „Unser Anspruch ist es, den Kindern auch kĂŒnftig eine bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen. Zuwendungen können beantragt werden fĂŒr Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Grund- und Förderschulen, wenn damit zusĂ€tzliche ganztĂ€gige BetreuungsplĂ€tze fĂŒr Kinder im Grundschulalter geschaffen werden und sie somit dem qualitativen Ausbau von ganztĂ€gigen Bildungs- und Betreuungsangeboten dienen.“

Der Bund unterstĂŒtzt die LĂ€nder beim Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote fĂŒr GrundschĂŒlerinnen und GrundschĂŒler mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In einem ersten Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung fĂŒr Grundschulkinder hatte der Bund 750 Millionen Euro zur VerfĂŒgung gestellt. Davon entfielen rund 20,6 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt, die bereits nahezu vollstĂ€ndig umgesetzt werden konnten.

Über das Ganztagsfinanzhilfegesetz stellt der Bund nun die weiteren 2,75 Milliarden Euro zur VerfĂŒgung, von denen knapp 80 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt entfallen. Die Bewilligung und Erstellung der ZuwendungsvertrĂ€ge sollen durch die örtlichen TrĂ€ger der Jugendhilfe erfolgen. Dort können interessierte TrĂ€ger AntrĂ€ge und Nachfragen stellen.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt schon jetzt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen gesetzlichen Anspruch auf einen ganztĂ€gigen Platz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch gilt sogar bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, soweit PlĂ€tze vorhanden sind. Der zeitliche Umfang betrĂ€gt 8 Stunden tĂ€glich fĂŒr Krippen- und Kindergartenkinder und ist bedarfsorientiert. Sofern Eltern aufgrund der familiĂ€ren Situation oder wegen anderer GrĂŒnde Bedarf anmelden, besteht ein Anspruch auf eine erweiterte ganztĂ€gige Betreuung von bis zu 10 Stunden tĂ€glich. FĂŒr Schulkinder besteht ein Anspruch auf bis zu 6 Stunden je Schultag – zusĂ€tzlich zur Schulzeit von 5,5 Stunden in den Grundschulen mit verlĂ€sslichen Öffnungszeiten. In den Ferienzeiten besteht fĂŒr Hortkinder der gleiche Anspruch wie fĂŒr Krippen- und Kindergartenkinder.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 04. Juni 2024