Bad DĂŒrrenberg (ots) Am Samstag, den 30. September 2023, erhielt die Bundespolizei gegen 14:30 Uhr fernmĂŒndlich durch die Leitstelle der Bahn die Meldung, dass ein TriebfahrzeugfĂŒhrer bei der Einfahrt im Bahnhof Bad DĂŒrrenberg Steine, Stöcke und einen Fahrradsattel auf den Gleisen feststellte. Eine Notbremsung fĂŒhrte der Zeuge jedoch nicht durch, da er sich schon beim Bremsvorgang befand. Noch wĂ€hrend der Einfahrt in den Bahnhof, stellte er zwei Kinder am Bahnsteig fest, welche anschlieĂend in unbekannte Richtung flĂŒchteten.
Eine Streife der Landespolizei fuhr zur UnterstĂŒtzung den Bahnhof Bad DĂŒrrenberg an, konnte jedoch keine Kinder mehr feststellen. Die GegenstĂ€nde wurden durch den Zeugen mit dem Zug ĂŒberfahren. Zu BeschĂ€digungen am Zug kam es nach bisherigen Ermittlungen jedoch nicht. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Strafverfahren wegen des gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. FĂŒr die weiteren Ermittlungen benötigt die Bundespolizei die Hilfe der Bevölkerung:
Wer kann Hinweise zu den Kindern geben, welche sich am Samstag, den 30. September 2023, zwischen 14:00 Uhr – 14:30 Uhr am Bahnhof Bad DĂŒrrenberg oder in unmittelbarer NĂ€he davon aufgehalten haben?
Die Kinder wurden als mĂ€nnlich zwischen 6 – 9 Jahren, vermutlich sĂŒdlĂ€ndischem PhĂ€notyp beschrieben. Einer der Jungs war ca. 140 cm groĂ, hatte schwarze Haare und trug ein schwarzes T-Shirt sowie eine schwarze lange Hose. Der zweite Junge ca. 120 – 130 cm groĂ, hatte schwarze Haare und trug eine kurze schwarze Hose sowie ein weiĂ/ grau gestreiftes T-Shirt. Die Kinder befanden sich wĂ€hrend der Kollision noch im Bahnhof Bad DĂŒrrenberg.
Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. WeiterfĂŒhrende Informationen können auch ĂŒber das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder PersonenschĂ€den fĂŒhren kann. Die PrĂ€ventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion nimmt sich bei Bekanntwerden der Kindern dieser an, um sie auf die Gefahren im Bahnbereich zu sensibilisieren.
Text/Foto: Bundespolizei