Magdeburg. Am Montag, den 30.01.2023 durchsuchte die Polizei gleichzeitig 21 Wohnungen in Magdeburg wegen des Verdachts der Verbreitung, Herstellung und Drittbesitzverschaffung von kinderpornografischen Inhalten. Dabei handelte es sich um einzelne und nicht miteinander in Verbindung stehende Strafverfahren.
Die Beschuldigten waren im Alter von 17 bis 54 Jahren. Hierbei stellte die Polizei ca. 500 digitale DatentrĂ€ger zur weiteren Auswertung sicher. 13 Beschuldigte wurden zudem erkennungsdienstlich behandelt. Im Zuge der DurchsuchungsmaĂnahmen leitete die Polizei aufgrund von Zufallsfunden zwei weitere Strafverfahren wegen VerstoĂes gegen das BetĂ€ubungsmittel- und das Sprengstoffgesetz ein. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass jeglicher Umgang und schon der Besitz bzw. das Weiterleiten von kinderpornografischen Inhalten verboten ist. Auch Jugendliche können sich strafbar machen, indem sie sogenanntes âSextingâ betreiben und sich gegenseitig sexuelle Aufnahmen schicken. Entsprechende PrĂ€ventionshinweise findet man auf https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/.Â
Text/Foto: Polizei