Kommunalverfassung: Landtag macht Weg fĂŒr modernisiertes Kommunalrecht frei

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Magdeburg. Heute hat der Landtag das Gesetz zur Modernisierung des sachsen‑anhaltischen Kommunalrechts verabschiedet. Das letztmalig im Jahr 2014 umfangreich aktualisierte Kommunalrecht hat sich grundsĂ€tzlich bewĂ€hrt. Jedoch haben die Erfahrungen gezeigt, dass verschiedene Regelungen mittlerweile nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ und praxisnah waren.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen SpitzenverbĂ€nden haben wir Erkenntnisse und Praxiserfahrungen gesammelt und diese bei der Fortentwicklung des Kommunalrechts berĂŒcksichtigt. Unsere Kommunen erhalten ein modernisiertes und in die Zukunft gerichtetes Kommunalrecht, das ihnen die notwendige Bewegungsfreiheit gibt, Entscheidungen nach den BedĂŒrfnissen vor Ort zu treffen.“

Mit der Modernisierung des Kommunalrechts wird praktischen BedĂŒrfnissen und digitalen Möglichkeiten Rechnung getragen. FĂŒr die interkommunale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche BetĂ€tigung werden die HandlungsspielrĂ€ume fĂŒr die Kommunen erweitert. Die Arbeit im ehrenamtlichen Mandat und in der Verwaltung der Kommunen wird mit den Neuregelungen erleichtert. Die Modernisierung des Kommunalrechts hat u. a. folgende Schwerpunkte:

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen fĂŒr das ehrenamtliche kommunale Mandat

Mit der dauerhaften Verankerung der Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Gremien im hybriden Format durchzufĂŒhren, d. h. mit Teilnehmenden vor Ort und digital zugeschaltet, wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat erleichtert und so die AttraktivitĂ€t des kommunalen Ehrenamtes gesteigert.

2. StÀrkung der kommunalen Eigenverantwortung, Erweiterung von HandlungsspielrÀumen

ZukĂŒnftig haben die Kommunen in Sachsen-Anhalt mehr Bewegungsfreiheit. Einengende Regelungen, wie Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten werden abgebaut und damit die kommunale Eigenverantwortung gestĂ€rkt. Durch die novellierten Vorschriften im kommunalen Wirtschaftsrecht stehen den Kommunen kĂŒnftig erweiterte Möglichkeiten fĂŒr ihre Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien zur VerfĂŒgung, um auf die Herausforderungen der Energiewende reagieren zu können. Insgesamt wird die ZulĂ€ssigkeit wirtschaftlicher BetĂ€tigungen der Kommunen ĂŒber den Bereich der erneuerbaren Energie hinaus auch im Bereich der Hafenwirtschaft, der ambulanten Pflege und der ambulanten Ă€rztlichen Versorgung erleichtert. Die Neuerungen im kommunalen Wirtschaftsrecht sind gerade im lĂ€ndlichen Raum ein wichtiger Beitrag fĂŒr gleichwertige LebensverhĂ€ltnisse in Stadt und Land.

3. Anpassungen im kommunalen Haushaltsrecht

Im Interesse der Sicherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft rĂ€umt das Gesetz den Kommunen eine FristverlĂ€ngerung fĂŒr die Berichtigungspflicht der Eröffnungsbilanz bis zum Jahr 2025 ein. Die Genehmigung kommunaler Haushalte wird ab 2025 von der Übergabe des Jahresabschlusses des Vorvorjahres an das RechnungsprĂŒfungsamt abhĂ€ngig gemacht. Um die Kommunen zu unterstĂŒtzen, wird das Kommunalministerium Erleichterungsregelungen fĂŒr die Aufstellung von JahresabschlĂŒssen verlĂ€ngern.

4. Verbesserung der Rahmenbedingungen fĂŒr die kommunale Zusammenarbeit

Der kommunalen Zusammenarbeit kommt – allein mit Blick auf die Herausforderung, FachkrĂ€fte fĂŒr die Verwaltung zu gewinnen – immer grĂ¶ĂŸere Bedeutung zu. Deshalb werden die Formen der kommunalen Zusammenarbeit an die Erfahrungen der kommunalen Praxis angepasst und den Kommunen weitere Gestaltungsmöglichkeiten fĂŒr eine engere und effektivere Zusammenarbeit zur VerfĂŒgung gestellt.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 24. April 2024