Magdeburg. Gestern einigten sich die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf eine Reform der Krankenhauslandschaft. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in unserem Bundesland muss sich maßgeblich an den Erkenntnissen aus dem Krankenhausgutachten orientieren. Insbesondere bei den geplanten Leistungsgruppen muss sichergestellt sein, dass in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur vorgehalten werden kann.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull (Foto), führt dazu aus:
„Die Einführung von Vorhaltepauschalen verschafft den Krankenhäusern finanzielle Planungssicherheit. Um jedoch einen schwerwiegenden Strukturabbau zu verhindern, muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und die Zwischenfinanzierung der Krankenhäuser sicherstellen.
Der Veränderungsbedarf ist unbestritten, allerdings lehnen wir eine Einteilung in sogenannte Versorgungslevel ab, da sie für zahlreiche Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt eine Einschränkung ihres Angebots zur Folge hätte. Stattdessen ist eine intensivere Abstimmung zwischen den Krankenhäusern bezüglich ihres medizinischen Angebots schon allein angesichts des Fachkräftemangels geboten. Dabei muss auch das Sozialministerium eine aktive Rolle einnehmen.“
„Darüber hinaus ist es notwendig, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufzuheben. Nur so kann die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen auch zukunftssicher aufgestellt werden. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte, hochqualitative und flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen gerade im Krankenhausbereich“, so Krull abschließend.
Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt