Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt dringenden Handlungsbedarf
Die Bundesinnenministerin hat die Polizeiliche Kriminalstatistik fĂŒr 2023 vorgestellt. Dazu erklĂ€rt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, GĂŒnter Krings (Foto):
„Die Zahlen der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik fĂŒr das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen, dass mit der Ampel Deutschland unsicherer geworden ist. Die GewaltkriminalitĂ€t ist massiv gestiegen. Sie hat mit 214.099 FĂ€llen den Höchststand seit 15 Jahren erreicht. Die Zahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl wuchs um 18,8 Prozent auf 77.819 FĂ€lle. Die Bundesregierung bleibt aber untĂ€tig oder verschlechtert sogar teilweise die gesetzliche Sicherheitslage. Sie bildet damit ein Sicherheitsrisiko fĂŒr unser Land.
Die Arbeitsverweigerung der Ampel ist insgesamt ein Skandal
Wir fordern u.a. bessere Ermittlungsmöglichkeiten und haben entsprechende GesetzentwĂŒrfe und AntrĂ€ge vorgelegt. So brauchen unsere Ermittler zur BekĂ€mpfung schwerer KriminalitĂ€t die IP-Adressen-Speicherung, zur AufklĂ€rung des Wohnungseinbruchdiebstahl die Möglichkeit der TelekommunikationsĂŒberwachung. Unseren Gesetzentwurf, der die TelekommunikationsĂŒberwachung bei WohnungseinbrĂŒchen ermöglichen soll, wird die Ampel aber diese Woche im Plenum ablehnen. Unseren Antrag zur Speicherung von IP-Adressen hat die Ampel bereits abgelehnt und nichts AdĂ€quates vorgelegt. Vielmehr hat die Ampel sogar Gesetze vorgelegt – wie beispielsweise den Entwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation oder auch das Cannabisgesetz – die Schwerkriminellen helfen und Ermittlungen, gerade im Bereich der organisierten KriminalitĂ€t, behindern oder gar unmöglich machen.
Erschreckend ist auch die zunehmende Zahl von Kindern und AuslĂ€ndern als TĂ€ter. Bei Kindern betrĂ€gt der Anstieg 43 % im Vergleich zu 2019. Doch die Ampel hat keine Lösung. Von Menschen, die bei uns als GĂ€ste leben, erwarte ich hingegen ein besonderes MaĂ an Rechtstreue. FĂŒr auslĂ€ndische StraftĂ€ter muss gelten: Wer sein Gastrecht missbraucht, muss sein Gastland verlassen.“
Foto (c) Tobias Koch