Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und FDP ist eine Ănderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) vereinbart worden. ErklĂ€rtes Ziel ist eine moderne, verschlankte, rechtsichere und praxisgerechte Modernisierung des KVG. Das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts wurde heute im Landtag verabschiedet.
Dazu erklÀrt Tobias Krull (Foto li.), kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
âDie Neuregelung des Kommunalverfassungsrechts ist ein Meilenstein fĂŒr die Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt. Der Ănderungs- und Anpassungsbedarf erstreckte sich ĂŒber alle Bereiche des Kommunalrechts. Wir haben uns bei den Beratungen zum Gesetzesentwurf dafĂŒr eingesetzt, dass die bestmöglichen Rahmenbedingungen fĂŒr das kommunale Mandat geschaffen werden. Bei allen Ănderungen stand die kommunale Selbstverwaltung der StĂ€dte, Gemeinden und Landkreise im Vordergrund. Die Kommunen haben durch die Ănderung beispielsweise die Möglichkeit, hybride Sitzungen abzuhalten. Damit stĂ€rken wir die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Ehrenamt. Die Gemeinschaften vor Ort profitieren zudem von der ZulĂ€ssigkeit der wirtschaftlichen BetĂ€tigung im Bereich der erneuerbaren Energien.â
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Ruland (Foto re.), ergÀnzt:
âDie verabschiedete GesetzesĂ€nderung ist eine zeitgemĂ€Ăe und praxisgerechte Fortentwicklung des kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrechts. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung der JahresabschlĂŒsse werden die Kommunen mithin selbst die Voraussetzungen dafĂŒr schaffen, ihren konkreten Finanzmittelbedarf darzustellen. Diese belastbare Datenbasis ist die Grundlage fĂŒr das von uns avisierte Gutachten, welches die angemessene und sachgerechte Finanzausstattung aller Kommunen feststellen sollâ.
Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 24. April 2024