Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einem Gesetz zum geĂ€nderten Verfahren fĂŒr die Verteilung der Steuern aus Sportwetten zugestimmt. Es geht auf eine Initiative der LĂ€nderkammer aus dem letzten Jahr zurĂŒck, die der Bundestag Ende April mit einigen Ănderungen verabschiedet hatte.
Quartalsweise Zerlegung
Statt der bisher praktizierten jĂ€hrlichen nachtrĂ€glichen Verteilung der Sportwettsteuern auf die LĂ€nder werden die Einnahmen kĂŒnftig quartalsweise verteilt werden – wie bei anderen Steuerarten auch.
Hintergrund sind massive Schwankungen des jĂ€hrlichen Steueraufkommens in der Vergangenheit, die auch beim Finanzausgleich Verwerfungen nach sich zogen: Wegen der zentralen ZustĂ€ndigkeit des Finanzamts Frankfurt fĂŒr Sportwetten fĂ€llt das Steueraufkommen fast vollstĂ€ndig in Hessen an. Zwischen 2013 und 2019 hat es sich nach Angaben des Landes, das die Initiative ursprĂŒnglich in den Bundesrat eingebracht hatte, von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen – so zum Beispiel Corona-bedingt im Jahr 2020 stark eingebrochen. Ab 2021 sind weitere Schwankungen durch Einnahmen aus Online-Poker und virtuellem Automatenspiel zu erwarten.
Schwankungen abfedern
Um Wellenbewegungen der Jahresverteilung zeitnah korrigieren zu können, sind kĂŒnftig die jeweils vorangegangenen Kalendervierteljahre und die aktuell verfĂŒgbaren Daten zu den Einwohnerzahlen Grundlage fĂŒr die Verteilung auf die LĂ€nder.
Eine VerÀnderung des materiellen Steuerrechts oder der faktischen Steuerverteilung zwischen den LÀndern ist damit nicht verbunden.
RĂŒckwirkendes Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschlieĂend wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten – rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2022.
Plenarsitzung des Bundesrates am 20.05.2022
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