Magdeburg, 5. April 2023 – âDiese Corona-Sonderregelung hat fĂŒr die Praxen und fĂŒr die Patienten einen erheblichen Mehrwert gebracht. Warum daran nicht weiter festgehalten wird, ist unverstĂ€ndlich“, kritisiert Dr. Jörg Böhme (Foto), Vorstandsvorsitzender der KassenĂ€rztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), dass niedergelassene Ărzte seit 1. April 2023 keine Krankschreibung mehr per Telefon ausstellen dĂŒrfen. Ausnahme: Es besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung, beispielsweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken.
Die telefonische ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung (AU) sei zu Corona-Zeiten besonders wichtig gewesen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Praxen in den Hoch-Zeiten zu entlasten.
âDie Corona-Infektionen bewegen sich in einem hĂ€ndelbaren Rahmen. Doch die Praxen sind weiterhin enorm belastet â weil es an Ărzten mangelt, weil die Menschen Ă€lter werden und deshalb mehr Ă€rztliche Behandlungen benötigen. Und jetzt wird den Praxen auch noch eine effektive und ressourcenschonende Entlastung, die die Telefon-AU gebracht hat, genommen“, sagt Dr. Böhme.
Der KVSA-Vorstand spricht sich fĂŒr ein Beibehalten der telefonischen Krankschreibung aus. Und zwar nicht nur fĂŒr Infekte der Atemwege, sondern auch fĂŒr andere Erkrankungen, die einen Arztbesuch nicht zwingend erfordern. Der Arzt kenne seine Patienten und wisse, ob eine medizinische EinschĂ€tzung per Telefon möglich ist oder ob er die Patienten in der Praxis sehen möchte.
Foto: Dr. Jörg Böhme, Vorsitzender des Vorstands der KVSA. (c) KVSA