Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. November 2022 grĂŒnes Licht fĂŒr den befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 gegeben und die entsprechenden Ănderungen am Atomgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den BundesprĂ€sidenten am Tag nach der VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Sicherheit der Energieversorgung
Das Gesetz soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewĂ€hrleisten. Der Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll zur Sicherheit und ZuverlĂ€ssigkeit des ElektrizitĂ€tsversorgungssystems im Winter beitragen und gleichzeitig dafĂŒr sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung.
Hintergrund: Schwierige Situation an den EnergiemÀrkten
Aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge der russischen Invasion in der Ukraine sei eine unvorhersehbare, auĂergewöhnliche und Ă€uĂerst volatile Lage am Gasmarkt und in der Folge auch am Strommarkt entstanden. Hinzu komme, dass sich die Lage auf den EnergiemĂ€rkten weiter verschĂ€rft habe. Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch zu ansteigenden Stromtransiten und entsprechenden gröĂeren Anforderungen an den Stromnetzbetrieb.
EndgĂŒltige Abschaltung im April 2023
Das Gesetz sieht vor, dass die Kernkraftwerke spĂ€testens mit Ablauf des 15. April 2023 endgĂŒltig den Leistungsbetrieb beenden.
Keine periodische SicherheitsĂŒberprĂŒfung
Angesichts des kurzen Zeitraums des Weiterbetriebs verzichtet der Gesetzgeber auf eine periodische SicherheitsĂŒberprĂŒfung. Die Sicherheit der Anlagen werde aber auch im Rahmen des befristeten Weiterbetriebs fortlaufend durch eine umfassende staatliche Aufsicht auf Grund des geltenden Rechts auf einem hohen Niveau sichergestellt, heiĂt es in der amtlichen BegrĂŒndung.
Plenarsitzung des Bundesrates am 25.11.2022
Symbolfoto/pixabay