Die Landeshauptstadt Magdeburg hat fĂŒr die kommenden Tage 18 öffentliche Osterfeuer genehmigt und eine Ăbersicht aller angemeldeten Feuer erstellt. Vereine, Freiwillige Feuerwehren oder Gastwirte, die zu den Ostertagen ein öffentlich zugĂ€ngliches Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, mĂŒssen dies vom Ordnungsamt genehmigen lassen.
Das Ordnungsamt behĂ€lt sich vor, die Orte der Brauchtumsfeuer bereits im Vorfeld zu ĂŒberprĂŒfen. Durch die Kontrollen wird dafĂŒr gesorgt, dass keine gesundheitsgefĂ€hrdenden Stoffe verbrannt werden und die Sicherheit der Besucher gewĂ€hrleistet wird. Zudem wird das Ordnungsamt an den Feiertagen verstĂ€rkt kontrollieren. Wer feuchtes oder ungeeignetes Brennmaterial verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem BuĂgeld rechnen.
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