Magdeburg. Noch bis zum 31. Juli 2022 können Vorschläge für den Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eingereicht werden. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten.
Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstlerinnen und Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind. Eigenbewerbungen sind unzulässig.
Die Einreichung von Vorschlägen ist unter Angabe des Namens, der Anschrift und einer Begründung in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Musikpreis“ bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Referat 62, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg möglich. Alternativ kann ein Vorschlag auch per E-Mail an Landesmusikpreis@stk.sachsen-anhalt.de übermittelt werden.
Über die Preisträgerin oder den Preisträger entscheidet der Minister für Kultur. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge von einer Jury beraten. Die Preisverleihung soll im Dezember 2022 in Magdeburg stattfinden.
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