Landesregierung unterstützt Halle bei Bewerbung um Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation

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Sachsen-Anhalt. Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, die Stadt Halle bei ihrer Bewerbung um das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation finanziell zu unterstützen. „Anhand der Kriterien des Standortwettbewerbs des Bundes erfüllt die Stadt Halle die Voraussetzungen am besten und hat damit die größten Erfolgsaussichten im Wettbewerb“, sagte Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto). Ausschlaggebend seien insbesondere die gut vernetzten wissenschaftlichen Einrichtungen mit starken, breit gefächerten thematischen Bezügen zum Inhalt des Zukunftszentrums, das breite Kulturangebot und die große Vielfalt von Kultureinrichtungen im Sinne einer fachübergreifenden Vernetzung. Hinzu komme die optimale Erreichbarkeit der Stadt per Auto, Bahn und Flug und die innerstädtische und fußläufige Lage des vorgesehenen Standortes des Zentrums am Riebeckplatz. Deshalb werde die Landesregierung die Stadt Halle bei der Vorbereitung und Durchführung der Bewerbung mit 50.000 Euro unterstützen.

Neben der Stadt Halle haben in Sachsen-Anhalt auch die Städte Magdeburg, Dessau-Roßlau und Lutherstadt Wittenberg ihr Interesse an einer Bewerbung bekundet. „Auch diese Städte haben Transformationserfahrungen und gute Voraussetzungen für eine Bewerbung um die Ansiedlung des Zukunftszentrums. Deshalb wird die Landesregierung auch allen vier Bewerberstädten ein für die Bewerbung erforderliches Unterstützungsschreiben geben,“ sagte Robra.

Mit dem Start des Standortwettbewerbs am 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung konkrete Kriterien zur Errichtung des Zukunftszentrums festgelegt (www.bbr.bund.de/standortwettbewerb).

Im Wesentlichen soll das Zentrum die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln. Der Bund beabsichtigt, ein Gebäude von bis zu 15.000 qm Nutzfläche für bis zu 200 Beschäftigte zu errichten. Verbunden sind damit Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro. Bewerbungen von interessierten Städten der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bis zum 30. September 2022 einzureichen.

Foto (c) BD-LPSA