Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.11.2021 die Revisionen der Nebenkläger gegen ein Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 22.04.2021 als unbegründet verworfen, mit dem ein 31-jähriger Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Verurteilte im Juni 2017 mit seinem Pkw einen flüchtenden Einbrecher überfahren hat. Vorausgegangen war ein versuchter Einbruch in eine Garage des Verurteilten, in der sich mehrere Motorräder befanden. Auf dem Mobiltelefon des Angeklagten war dadurch ein Alarm ausgelöst worden, der ihn veranlasste, zum Tatort zu fahren und eine flüchtende Person mit seinem Pkw zu verfolgen. Diese kam im weiteren Verlauf des Tatgeschehens aus ungeklärten Gründen in unwegsamem Gelände in einer Bodensenke zu liegen und wurde unter dem Fahrzeug des Verurteilten eingeklemmt. Das Opfer verstarb noch am Tatort an Ersticken infolge einer Thoraxkompression.
Die Kammer hatte das Hauptverfahren wegen Totschlags eröffnet, sich im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme jedoch nicht die Überzeugung verschaffen können, dass der Verurteilte mit Tötungsvorsatz handelte.
Die hiergegen gerichteten Revisionen der Eltern des Opfers, die im Verfahren als Nebenkläger aufgetreten waren, hatte keinen Erfolg. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Landgericht Dessau-Roßlau v. 09.12.2021