Die Luftverkehrsbranche hat während der Pandemie eine hohe Anzahl von Beschäftigten verloren. Nach den Ergebnissen einer Umfrage hatten im Sommer 2021 bereits 16 Prozent der Beschäftigten den Luftverkehr seit Beginn der Pandemie verlassen. Besonders alarmierend sind die Zahlen bei den Bodenverkehrsdienstleistern. In diesem Bereich haben bereits 44 Prozent der Beschäftigten die Unternehmen verlassen.
Um diese Abwanderungen in andere Branchen zu stoppen oder zumindest abzumildern, sei es wichtig, eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes mit der entsprechenden Erhöhung zu verknüpfen, betont die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Christine Behle (Foto). „Eine Verlängerung des Zeitraums zum Bezug von Kurzarbeitergeld ist begrüßenswert, sie muss jedoch mit einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes einhergehen.“
Im April 2020 war unter anderem auf Druck der Gewerkschaften das Kurzarbeitergeld nach vier Monaten Bezug auf 70 beziehungsweise auf 77 Prozent (bei Kindern) sowie nach sieben Monaten Bezug auf 80 bzw. 87 Prozent des letzten Nettoentgeltes angehoben worden. Im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 ist dies jedoch nicht mehr vorgesehen. Damit würde das erhöhte Kurzarbeitergeld zum 31. Dezember 2021 auslaufen und ab dem 1. Januar 2022 wieder der vorgegebene Regelsatz von 60 bzw. 67 Prozent des letzten Nettoentgeltes gelten. „Beschäftigte, die über den Jahreswechsel hinaus in Kurzarbeit verbleiben, würden so ein Viertel ihres Kurzarbeitergeldes verlieren. Für die Beschäftigten wäre das eine Katastrophe“, kritisiert Behle.
Der bereits erfolgte Arbeitsplatzabbau in der Luftfahrtbranche habe in vielen Bereichen zu erheblichem Personalmangel geführt. Die dadurch bedingte Überlastung der verbliebenen Beschäftigten habe zu teilweise chaotischen Zuständen an den Flughäfen geführt. Bis zum Jahresende werden etwa 40 Prozent der Beschäftigten im Luftverkehr zumindest temporär in Kurzarbeit bleiben.
„Für sie ist eine dermaßen gekürzte Zahlung völlig unannehmbar. Damit können sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Viele Beschäftigte im Luftverkehr würden in existenzielle Nöte kommen und noch mehr von ihnen würden sich beruflich außerhalb des Luftverkehrs neu orientieren“, so die ver.di-Vize. „Wir brauchen neben einer Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit eine Verlängerung des erhöhten Kurzarbeitergeldes sowie eine Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber.“