Magdeburg. Auch wenn der Herbst noch mit bunter Blätterpracht aufwartet, werden die ersten Frosttage bereits angekündigt. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat für die neue Wintersaison die Winterdienstvorbereitungen abgeschlossen. Das Streusalz ist eingelagert und die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen ist erfolgt. Die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Solefahrzeuge stehen für den Winterdient bereit.
Die städtischen Streusalzreserven sind bereits entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. Insgesamt stehen 2300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege zur Verfügung. Je nach Witterungsverhältnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.
Wo und wann ist die Stadt für den Winterdienst zuständig und was müssen die Anlieger*innen tun?
Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besonderen Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen festlegt.
Eigentümer*innen oder Besitzer*innen von Grundstücken (Anlieger) haben ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg mit z. B. Sand oder Splitt abgestumpft werden, so dass Fußgänger*innen ihn sicher nutzen können.
Der Winterdienst ist von 7:00 bis 20:00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20:00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7:00 Uhr zu beseitigen.
Immer wieder wird vergessen, dass Fußgänger*innen vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Aus diesem Grund muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzer*innen werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.
Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen (Erschließungsgebiete) stehen die Eigentümer*innen bzw. Erschließungsträger*innen in der Winterdienstpflicht.
Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen ist es bedeutend, dass auch alle Hauseigentümer ihre Winterdienstpflichten kennen und ihnen nachkommen. Gerade bei extremen Witterungsverhältnissen ist es wichtig, dass sich jeder Hauseigentümer mit entsprechenden Gerätschaften, wie Schneeschiebern und Streumittel, z. B. Sand rechtzeitig ausstattet. Es ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte ebenfalls gewährleistet sein muss.
„Bei starken und anhaltenden Schneefällen müssen wir uns zunächst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen, wie Haupt-, Europa- und Bundesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr konzentrieren. Der Winterdienst auf nachrangigen Straßen kann erst geleistet werden, wenn es die Kapazitäten zulassen“, informiert Herr Krug, Beigeordneter für Personal, Bürgerservice und Ordnung.
Weitere Regelungen der Stadt sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg aufgeführt.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg
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