Verfügung des Landesverwaltungsamtes
Magdeburg. Das Gesundheitsamt stellt für Magdeburger*innen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, ab sofort keine Genesenennachweise mehr aus. Grund ist eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes an die Gesundheitsbehörden in Sachsen-Anhalt. Demnach sieht die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung einen behördlichen Genesenennachweis nicht vor. Vorausgegangen war eine rechtliche Prüfung der Behörde.
Die genannte Verordnung definiert, was ein Genesenennachweis ist und nimmt Bezug auf die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Nach der Verordnung ist das Ergebnis eines positiven PCR-Tests, das einen vollständigen Namen und das Datum der Abnahme der Probe ausweist, ausreichend und erfüllt die genannten Vorgaben der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung unter Verweis auf die Veröffentlichung des RKI.
Eine zusätzliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet.
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