Dessau (ots) – Am Samstag, den 14. Oktober 2023 betrat ein polizeibekannter 60-jähriger Deutscher gegen 12:40 Uhr eine Verkaufsfiliale im Hauptbahnhof Dessau und ließ sich dort mit einer Bierflasche in der Lounge nieder. Daraufhin wurde er von einem Angestellten dieser Filiale hingewiesen, den Bereich zu verlassen, da der Konsum von mitgebrachten Getränken sowie Alkohol nicht gestattet sei.
Der 60-Jährige erhob sich, schwenkte mit einer Bierflasche hin und her und stellte dem Geschädigten die Ausübung von Gewalt in Aussicht. Hier gab er unter anderem an, eine Waffe zu besitzen und diese gegenüber den Geschädigten anzuwenden. Zudem beleidigte er ihn mit in der Ehre verletzenden Worten. Danach verließ der Tatverdächtige den Verkaufsbereich. Ein vor Ort befindlicher Bundespolizist wurde kurze Zeit später über den Sachverhalt durch den Angestellten der Filiale in Kenntnis gesetzt.
Der Beamte begab sich in die Vorhalle des Bahnhofes Dessau und stellte dort den mutmaßlichen Täter, woraufhin er ihm den Tatvorwurf der Bedrohung eröffnete. Der Deutsche reagierte nicht sofort auf das Ansprechen der Einsatzkraft. Als dieser jedoch einen weiteren Beamten zu Verstärkung anforderte, griff der Mann diesen unvermittelt an und versuchte ihn mit den Fäusten an den Kopf zu schlagen. Der Bundespolizist reagierte sofort und konnte den Angriff abwehren. Er brachte den Mann mittels eines Polizeigriffs unter Kontrolle, wobei sich der 60-Jährige massiv wehrte. Nachdem die angeforderten Kollegen zur Verstärkung eintrafen, wurde der Mann mit zur Dienststelle genommen.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen fanden die Beamten ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser im Rucksack, welches sie gefahrenabwehrend sicherstellten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,59 Promille. Dem Mann wurden alle ihm zur Last gelegten Taten eröffnet. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen klagte er über Schmerzen in seinem rechten Arm und machte zudem einen verwirrten Eindruck. Daher wurde er kurze Zeit später durch einen hinzugerufenen Rettungswagen in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen der Bedrohung und Beleidigung des Verkäufers sowie des tätlichen Angriffs auf – und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie der versuchten Körperverletzung.
Text/Foto: Bundespolizei