Magdeburg (ots) – So hat sich ein 32-JĂ€hriger dies sicher nicht vorgestellt: Der Mann meldete sich am Freitag, den 16. Juni 2023, in den Vormittagsstunden bei der Bundespolizei Magdeburg und wollte dort aufgrund eines anderen Sachverhaltes sein sichergestelltes Fahrrad in Empfang nehmen. Der Deutsche wurde fahndungsmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft. Dabei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Bamberg per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Damit hatte er anscheinend nicht gerechnet.
Demnach wurde er bereits im April 2022 durch das Amtsgericht Bamberg wegen eines VerstoĂes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 1575 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verurteilt. Da der Mann lediglich 225 Euro der geforderten Geldstrafe zahlte und unbekannten Aufenthaltes war, wurde ein Jahr spĂ€ter, im April dieses Jahres, der Haftbefehl durch die besagte Staatsanwaltschaft erlassen. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten und nahmen ihn fest.
Nachdem er seine Freundin telefonisch ĂŒber seine missliche Lage informiert hatte, erklĂ€rte jene sich bereit, 700 Euro in einer Polizeidienststelle an ihrem Aufenthaltsort einzuzahlen. Die restlichen 650 Euro beglich sein Begleiter. Nach Eingang der beiden BetrĂ€ge konnte er,-mit seinem Rad, die Dienststelle gegen 15:00 Uhr wieder verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und die Vollstreckung des Haftbefehls schriftlich durch die Bundespolizisten informiert.
Text/Foto: Polizei