Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 11. September 2022 stellten Beamte der Bundespolizei im Rahmen der Bestreifung des Magdeburger Hauptbahnhofes gegen 08:40 Uhr auf Bahnsteig acht einen 26-JĂ€hrigen fest und wollten diesen kontrollieren. Dementsprechend sprachen die Bundespolizisten ihn an. Unvermittelt versuchte dieser sich der Kontrolle zu entziehen und ergriff die Flucht.
Die eingesetzte Streife eilte dem Mann sofort nach, stellte ihn nahe des Zentralen Omnibusbahnhofes und musste ihn aufgrund seiner enormen Widerstandshandlungen zu Boden bringen. Hierbei trat der Mann mit seinem Knie gegen die linke SchlĂ€fe eines handelnden Beamten. Mit UnterstĂŒtzung einer weiteren hinzugezogenen Streife musste der TatverdĂ€chtige gefesselt werden. Bei der anschlieĂenden Durchsuchung fanden die Beamten sein Ausweisdokument. Der Abgleich seiner personenbezogenen Daten in dem Fahndungssystem der Polizei brachte weitere Erkenntnisse:
Gleich mehrere Behörden suchten nach dem Deutschen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ersuchte in vier FÀllen, die Staatsanwaltschaft Magdeburg in drei sowie die Staatsanwaltschaft Bremen in einem weiteren Fall den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen diverser weiterer Ermittlungsverfahren. Zudem wurde er von der Staatsanwaltschaft Magdeburg seit dem 22. August 2022 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht:
Wegen des Erschleichens von Leistungen wurde er bereits im Oktober des vergangenen Jahres durch das Amtsgericht Haldensleben zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da er unbekannten Aufenthalts war und sich dadurch der Vollstreckung entzogen hatte, erging der Haftbefehl.
Der Gesuchte wurde fĂŒr alle weiteren strafprozessualen MaĂnahmen auf die Dienststelle am Hauptbahnhof gebracht. Auf dem Weg dorthin sperrte er sich erneut gegen die Laufrichtung, versuchte sich dem Festhalten zu entziehen und drohte einem Beamten. Auf der Dienststelle eröffneten die Bundespolizisten ihm unter anderem den Haftbefehl. Der Mann gab an, die Geldstrafe nicht zahlen zu wollen. Demnach ĂŒbergaben die Bundespolizisten ihn nach Abschluss aller erforderlichen MaĂnahmen an die Justizvollzugsanstalt Burg.
Die aufgefĂŒhrten Staatsanwaltschaften wurden ĂŒber den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt. Zudem erhĂ€lt der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung Getretene erneut Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Bedrohung sowie tĂ€tlichen Angriffs auf – und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Foto/Bundespolizei